Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Regenerative EnergieHeftiger Widerstand in Dahlem gegen den Eifelwald-Windpark

4 min
Eine Frau mit grauen Haaren in blauer Windjacke steht vor einer größeren gerodeten Fläche im Wald und deutet darauf.

Das Schlimmste befürchten Gaby Cremer und die Paulushofer: Auf dieser Rodungsfläche nur rund 500 Meter von ihrem Wohnort entfernt, könnte eine der geplanten 13 Windkraftanlagen gebaut werden.

Der Dahlemer Gemeinderat verweigerte sein Einvernehmen. Von dem Windpark mit 13 Anlagen sind auch Kall, Hellenthal und Nettersheim betroffen.

Nach Hellenthal weigert sich auch Dahlem, dem geplanten gemeindeübergreifenden Windpark Eifelwald des Investors Prokon Regenerative Energien eG aus Itzehoe das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Auch in Kall war das Projekt heftig kritisiert worden.

Das Großprojekt mit 13 Anlagen in den Gemeinden Hellenthal (drei Anlagen), Kall (zwei), Nettersheim (eine) und Dahlem (sieben) kann derzeit nur umgesetzt werden, wenn der Entwurf des neuen Regionalplans in Kraft tritt. Denn dort sind die Standorte Teil der neuen Beschleunigungsflächen für den Ausbau von Windkraftanlagen.

„Ich glaube, den Bürgern ist noch gar nicht bewusst, welche Konsequenzen dieser Windpark für sie haben wird“, sagte Martin Diefenbach (CDU) im Dahlemer Gemeinderat. Dort stand die Frage der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens auf der Tagesordnung. Dessen Ablehnung hat Gründe: Es geht um 13 Anlagen mit einer Gesamthöhe pro Anlage von 266,5 Metern – 100 Meter höher als der Kölner Dom.

Auch Anwohner aus Hellenthal protestieren gegen die Pläne

Nach Protesten der Anwohner aus Paulushof, das zur Gemeinde Hellenthal gehört, gegen den zu geringen Abstand einer Anlage zum Ort, hatte zunächst der Fachausschuss der Gemeinde Hellenthal dem Projekt das Einvernehmen verweigert. Am 11. September befasst sich der Gemeinderat dort mit dem Thema.

In Dahlem geht es um sieben Anlagen im Wald oberhalb von Schmidtheim. Alle Standorte liegen im Privatwald der Eifelwald GmbH & Co. KG aus Lützelbach im Odenwald, die nach eigenen Angaben rund 2500 Hektar Wald in der Eifel verwaltet. Für die Gemeinde Dahlem wäre die Genehmigung des Windparks eine bittere Erfahrung vor dem Hintergrund, dass bei Genehmigungen und Bau der derzeit 21 Windkraftanlagen im Gemeindegebiet lange juristische Auseinandersetzungen bis hin zum Oberverwaltungsgericht erforderlich waren. Und jetzt soll das ganz einfach sein?

Beeinträchtigung des Erholungswertes im Waldgebiet

„Man muss nicht allen möglichen Windenergiebereichen zustimmen, nur weil sie rechtlich erlaubt sind. Erst wurde der Hebel zu sehr in die eine, jetzt wird er zu sehr in die andere Richtung herumgerissen“, so Bürgermeister Jan Lembach.

In Verwaltung wie Rat hat sich offenbar die Stimmung gedreht. Vier Argumente sprechen jetzt aus Sicht der Verwaltung gegen die Anlagen im Schmidtheimer Wald: die schiere Anzahl, die Höhe, die optische Umzingelungssituation und die Beeinträchtigung des Erholungswertes Wald. Was  – noch – die Pläne des Investors erschweren dürfte, sind die aktuellen Flächennutzungspläne der Gemeinden, von denen einige bisher eine Nutzung für Windkraft untersagen. Das würde sich nach derzeitigem Stand im künftigen Regionalplan erledigen. Unter Investoren ist im Vorgriff darauf eine Art Goldgräberstimmung zu spüren: Beantragen, was möglich werden könnte, bevor es ein anderer tut.

CDU-Mann Diefenbach befürchtet den Entzug der Planungshoheit

„Uns wird nun die Planungshoheit entzogen“, so Diefenbach. Nach Paragraf 6 WIndBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes) sind in Beschleunigungsgebieten weder Umweltverträglichkeits- noch artenschutzrechtliche Prüfungen nötig, sofern die Standorte nicht in Naturschutzgebieten sind. Das ist bei den 13 Anlagen nicht der Fall. Im Schmidtheimer Wald würde nach den Prokon-Plänen so ein Ring neuer Großrotoranlagen entstehen. „Von Landschafts- und Naturschutz redet da keiner mehr“, befürchtet Diefenbach. Der Hinweis Lembachs, dass man bei neuen Anlagen zumindest auf gemeindeeigenen Flächen auch künftig ein Mitspracherecht habe, verpuffte angesichts dessen.

Ein Kommunalgremium, das sich nur noch als Zuschauer sieht – diesen Eindruck müssen auch die Dahlemer nach einer vielsagenden Äußerung von Achim Blindert, Allgemeiner Vertreter von Landrat Markus Ramers, haben. Er hatte kürzlich unmissverständlich festgestellt, was nach dem künftigen Regionalplan genehmigungsfähig sei, könne der Kreis wohl kaum verhindern.

Am Ende der Diskussion war die Abstimmung eindeutig: Einstimmig wurde das Einvernehmen zum „Windpark Eifelwald“ verwehrt. Nun ist am 11. September der Gemeinderat von Hellenthal gefragt. Folgen die Nachbarkommunen dem Votum der Dahlemer, läge eine gemeinsame Resolution nahe. Die Idee wurde in Dahlem kurz angesprochen, doch erst einmal nicht weiterverfolgt. 

Gemeinderat Friedel Krumpen (FDP) fand angesichts all dessen einen Vergleich, über den keiner schmunzeln konnte: „Den Bau eines Hühnerstalls zu beantragen wird künftig schwieriger sein als den einer Windkraftanlage.“


Paulushof-Bewohner legten Widerspruch ein

Die Einwohner von Paulushof wehren sich vor allem gegen den Bau einer der 13 Windkraftanlagen im Schmidtheimer Wald. „Windkraft hier, das macht unseren Eifelwald kaputt“, so Gaby Cremer. Die Dorfgemeinschaft hat schon im Frühjahr form- und fristgerecht Widerspruch bei der Bezirksregierung Köln gegen mögliche Investorenpläne eingelegt.

Der Investor hat kritische Punkte bezogen auf mögliche Immissionen einzelner der 13 Anlagen offenbar erkannt und versucht sie zu minimieren. Es werden allerdings bisher keine Standorte aufgegeben. So soll nach einer der Redaktion vorliegenden Projektbeschreibung in den Gemarkungen Wahlen, Ländchen, Schmidtheim und Marmagen die mögliche „bedrängende Wirkung“ auf Siedlungen untersucht werden. Offenbar unterschreitet etwa der Abstand der Anlage am Forsthaus Rüth „die zweifache Gesamthöhe der Anlage“. Eine dadurch verursachte bedrängende Wirkung auf die Anwohner könne nicht ausgeschlossen werden, so der Investor.

Mögliche überhöhte Schall- und Schattenimmissionen werden eingeräumt: Die Gesamtbelastung überschreite den zulässigen Grenzwert bei den beiden Anlagen nahe Rüth und Roder. Diese sollen nachts in einem schallreduzierten Modus laufen, so Prokon. Die zulässigen Schattenwurfwerte werden nach Investorenangaben bei drei Anlagen bei Blankenheim-Wald überschritten. Hier soll eine geeignete Regeltechnik installiert werden, die die Einhaltung der zulässigen Schattenwurfzeiten garantieren soll.