Die Weilerswisterin Anne Geyer vererbte dem Erzbistum Köln 2007 ein Grundstück. Die Auflage, eine Marien-Kapelle zu bauen, ist bislang nicht erfüllt.
Grundstück für KapelleLetzter Wille einer Weilerswisterin ist seit 18 Jahren nicht umgesetzt

Dort, wo es derzeit noch halbwegs blühende Landschaften gibt, soll mal eine Kapelle stehen. Mit dieser Auflage hatte zumindest eine Weilerswisterin das Grundstück dem Erzbistum Köln vererbt.
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Mit ihrem Tod 2007 vererbte die gläubige Christin Anne Geyer dem Erzbistum Köln ein Grundstück an der Triftstraße in Weilerswist – verbunden mit der Auflage, dort eine Marienkapelle zu errichten. Finanziert werden sollte dies, indem ein Teil des Grundstücks verkauft wird.
Fast zwei Jahrzehnte später ist der Verkauf über die Bühne gegangen, von der Kapelle aber noch nichts zu sehen. Die Gründe sind komplex und reichen von finanziellen Fragen über langwierige Genehmigungsverfahren bis hin zu technischen Herausforderungen.
Das Erzbistum Köln stellt auf Nachfrage klar, dass es das geerbte Grundstück an die Kirchengemeinde St. Mauritius Weilerswist weitergegeben habe, da diese dafür und den Bau der gewünschten Kapelle zuständig sei. Ebenso im Besitz der Kirchengemeinde befinde sich das Vermögen, das aus dem Verkauf resultiere.
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Teile des Grundstücks an der Triftstraße sind verkauft worden
Auf einem Teil des Grundstücks von Anne Geyer steht heute ein Mehrfamilienhaus. Auf dem restlichen Teil soll die Kapelle gebaut werden. Der Verkauf brachte laut Erzbistum deutlich unter einer Million Euro ein. Das Geld sei vollständig in das Erbe geflossen – an die Kirchengemeinde, die das Erbe verwaltet. Eine finanzielle Beteiligung des Bistums habe es nicht gegeben.
Zuständig für den Bau der Kapelle sei nicht das Erzbistum, sondern der Kirchenvorstand von St. Mauritius als Eigentümer. Das Erzbistum sei lediglich für die kirchliche Baugenehmigung verantwortlich. Diese könne aber erst erteilt werden, wenn die Finanzierung gesichert sei – und genau daran hapert es bislang. Die bislang veranschlagten Kosten übersteigen die verfügbaren Mittel aus dem Erbe, sodass die Genehmigung noch nicht erteilt wurde.
Es handelt sich um ein Zusammenspiel vieler Gremien, Firmen und Institutionen.
Simone Rath, Verwaltungsleiterin im Seelsorgebereich Weilerswist, verweist auf eine Vielzahl an Faktoren, die zu der jahrelangen Verzögerung beigetragen haben. Bereits der erste Architekt habe sich aufgrund der besonderen Anforderungen des kirchlichen Bauverfahrens zurückgezogen. Zudem sei zu vermuten, dass sich Kampfmittel-Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gelände befinden – was wiederum zusätzliche Prüfungen und entsprechende Verzögerungen verursacht.
„Es handelt sich um ein Zusammenspiel vieler Gremien, Firmen und Institutionen“, so Rath. Eine einfache, schnelle Lösung aus dem Ärmel zu schütteln, sei in einem solchen kirchlichen Kontext nicht möglich. Auch wenn 20 Jahre vergangen seien, handele es sich um ein Vorhaben mit zahlreichen baulichen, rechtlichen und finanziellen Hürden.
Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die langfristig tragfähig ist
Konkrete Zahlen nennt die Kirchengemeinde nicht. Doch laut Rath handelt es sich bei dem Verkaufserlös um einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Davon dürfe ein Teil nicht für den Bau selbst verwendet werden, sondern sei für die Instandhaltung der Kapelle vorgesehen.
Ziel sei es, eine Lösung zu finden, die auch langfristig tragfähig sei – mit möglichst geringen Folgekosten für die Gemeinde. Und: Es dürfe kein Schandfleck entstehen, der dem letzten Willen von Anne Geyer nicht gerecht werde. Erste Entwürfe für den Bau liegen aktuell auf Eis. Derzeit finden laut Rath Gespräche mit Architekten statt, um das Vorhaben an die verfügbaren Mittel anzupassen. Es gehe darum, eine „schlichte, aber würdevolle“ Kapelle zu errichten – keinesfalls ein Bauwerk, das an ein Bushaltehäuschen erinnere, so Rath. Die Bereitschaft zur Umsetzung sei vorhanden, auch weil man das Projekt als spirituelle Bereicherung für den Ort betrachte.
Das Erzbistum Köln betont auf Anfrage, dass es keine zeitlichen Vorgaben für den Bau mache. Sobald die Voraussetzungen – insbesondere die Finanzierung – erfüllt seien, stehe einer Genehmigung nichts im Wege. Bis dahin liege die Verantwortung beim Kirchenvorstand als Eigentümer.
Auch Rath ist optimistisch, dass der letzte Wille von Anne Geyer umgesetzt wird. Es sei ein Projekt, das in die Tiefe gehe – finanziell, baulich und organisatorisch. Jetzt, so scheint es, könnte es in eine entscheidende Phase eintreten.