Krisenstab empfiehltAbstand halten, auch im privaten Raum

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Auch in Rhein-Berg wurde nun eine Sperrstunde eingeführt .

Auch in Rhein-Berg wurde nun eine Sperrstunde eingeführt .

Rhein-Berg – Nachdem das Landeszentrum für Gesundheit das Überschreiten des Inzidenzwertes von über 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner im Rheinisch-Bergischen Kreis offiziell bestätigt hat, gilt dieser offiziell als Risikogebiet. Seit Mitte der Woche gilt die Allgemeinverfügung, die sich an die landesweiten Regelungen anlehnt.

Sonderreglungen noch möglich

„Um keinen „Flickenteppich“ an Regelungen zu schaffen, verzichten wir zunächst darauf, weitergehende Maßnahmen als die in der neuen Landesverordnung geregelten, für unseren Kreis festzusetzen“, erläutert Krisenstabsleiter und Kreisdirektor Erik Werdel. „Uns sind jedoch aufgrund des Infektionsgeschehens einige weitergehende Punkte wichtig, deren Einhaltung wir dringend empfehlen,“ so Werdel.

Maske auch im Unterricht

Darunter falle das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung auch im Schulunterricht an weiterführenden Schulen, in Sportstätten auch im Freien am Steh- und Sitzplatz sowie der Verzicht des Ausschanks von Alkohol bei Sportveranstaltungen im Freien. In den kommenden Tagen wollen die Verantwortlichen genau beobachten, inwieweit sich die neuen Regelungen und Empfehlungen auf die Fallzahlen auswirken.

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„Sollte es aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich werden, wird der Krisenstab des Kreises in seine Allgemeinverfügung auch entsprechende Sonderregelungen aufnehmen“, erklärte Sprecherin Birgit Bär . Aus den dringenden Empfehlungen könnten also durchaus noch Vorschriften werden.

Richtiges Lüften

Im privaten Raum empfiehlt der Krisenstab eine entsprechende Beachtung von Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen und richtigem Lüften. Dies schließe ausdrücklich die Empfehlung des Landes ein, Kontakte und private Feiern so weit wie möglich zu reduzieren.

In geschlossenen Räumen gelte überwiegend Maskenpflicht, etwa in Einrichtungen oder bei Veranstaltungen, auch am Sitzplatz. Dies gelte auch in ärztlichen Praxen, in Bus und Bahn sowie bei Beerdigungen. „In Gaststätten darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden“, erklärt die Kreisverwaltung.

Gottesdienste mit Einschränkungen

Die einfache Rückverfolgbarkeit sei sichergestellt, wenn die Verantwortlichen die Anwesenden mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie Zeitraum des Aufenthalts schriftlich erfassen und die Daten für vier Wochen aufbewahren. Gottesdienste finden mit Einschränkungen statt, die von den Kirchen kommuniziert werden.

Besuche in Krankenhäusern, Reha- oder Pflegeeinrichtungen und ähnlichen sind zulässig, wenn Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zum Hygiene- und Infektionsschutz umgesetzt werden. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur bis zu 100 Personen erlaubt. Größere Veranstaltungen sind eingeschränkt möglich und bedürfen eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

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