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BauvereinStadt verweist auf Bürgereingaben zu Häusern in Opladener Schillerstraße

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Auf dem Baugelände an der Ecke Schillerstraße/Im Hederichsfeld will der GBO 70 Wohnungen errichten

Auf dem Baugelände an der Ecke Schillerstraße/Im Hederichsfeld will der GBO 70 Wohnungen errichten.

Die Frage, ob die Gründerzeitvillen Baudenkmäler sind oder nicht, wird erneut geprüft. Bis zum Ende der Prüfung dürfen die Gebäude nicht abgerissen werden.

Im Streit mit dem Gemeinnützigen Bauverein Opladen (GBO) verweist die Stadtverwaltung auf Eingaben und Anträge von Bürgern und aus dem politischen Raum. Sie habe „nicht eigeninitiativ gehandelt“, es seien vielmehr mehrere solche Anfragen und Anträge in der Verwaltung eingegangen, nachdem der GBO seinen Plan, auf dem Grundstück der alten Häuser und angrenzenden Liegenschaften ein Neubauprojekt mit 70 Wohnungen zu bauen, im Frühjahr öffentlich gemacht hatte, auch von Opladen Plus und der Linken.

Die Verwaltung nahm diese Anträge Ernst und kontaktierte den Landschaftsverband Rheinland (LVR), „um die Auffassung zur Inventarisierung von 1982 bestätigen oder negieren zu lassen“, wie es in der Antwort der Stadt auf Fragen des „Leverkusener Anzeiger“ in der Angelegenheit heißt. Vor 44 Jahren hatte eine Prüfung durch die Denkmalfachleute des LVR ergeben, dass beide Gebäude nicht denkmalwürdig sind, offenbar weil seit ihrer Erbauung insbesondere im Innern zuviel an ihnen verändert worden war.

Die Verwaltung legt in ihrer Antwort großen Wert auf die Feststellung, dass ihr Handeln in der Angelegenheit nicht im stillen Kämmerlein geschah. Vielmehr hat sie, ihrer Darstellung zufolge, den GBO und deren technischen Leiter Alexander Dederichs über die Entwicklungen bezüglich der beiden Häuser Schillerstraße auf dem Laufenden gehalten: „Herr Dederichs wurde im März, April und im Mai 2026 über das anhaltende (2021) und in 2026 zunehmende öffentlich bekundete Interesse am Erhalt der Objekte informiert. Herr Dederichs wurde zuletzt am 07.05.2026 darüber informiert, dass Kontakt mit dem LVR aufgenommen werde.“

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Sechs Tage später, am 13. Mai, ging die Abbruchanzeige des Bauvereins für die beiden Gebäude bei der Verwaltung ein. Nach einer solchen Anzeige muss derjenige, der ein Gebäude abbrechen will, einen Monat warten, bevor er zur Tat schreitet. Die Frist wäre am Samstag, 13. Juni, abgelaufen. Doch inzwischen veranlasste die Untere Denkmalbehörde bei der Verwaltung eine vorläufige Unterschutzstellung. „Ergebnisoffen“, wie die Stadt betont. Sie wollte verhindern, dass der GBO Fakten schafft: „Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass mit einem möglichen Abbruch eine abschließende Klärung nicht mehr hätte erfolgen können.“

Dederichs hatte sich auf der Mitgliederversammlung des Bauvereins Mitte vergangener Woche über das Vorgehen der Stadtverwaltung verärgert gezeigt und hatte ihr vorgeworfen, einzig auf Stimmungsmache reagiert zu haben. Es werde „ohne Grund fahrlässig“ mit dem Bauprojekt der GBO umgegangen. Dederichs legte vor den Mitgliedern der Genossenschaft dar, dass der Bauverein für das Projekt Schillerstraße/Im Hederichsfeld bereits einen langen Weg gegangen ist. Man habe zehn Jahre Arbeit und Geld investiert und „von acht Eigentümern Grundstücke zusammengekauft“.

Wie geht es nun weiter? Die Denkmalschutzexperten haben nach einer vorläufigen Unterschutzstellung eines Gebäudes sechs Monate Zeit für ihre Prüfung. Die Frist kann einmalig um drei Monate verlängert werden. Im November dieses Jahres, spätestens aber im Laufe des Winters, werden die Stadt, der GBO, die antragstellenden Bürger und politischen Parteien wissen, ob die beiden rot verklinkerten Wohnhäuser an der Schillerstraße es wert sind, zu Baudenkmäler erklärt zu werden oder eben nicht. Sollten die Häuser schutzwürdig sein, ist die Konsequenz aus Dederichs Sicht klar: „Wir werden dann 30 Wohnungen weniger bauen. Der wirtschaftliche Schaden kommt kostenlos dazu.“