Die Verwaltung hat für die beiden leer stehenden Wohnhäuser erneut ein Denkmalschutzverfahren eingeleitet. Der Bauverein will sie abreißen.
Alte HäuserGemeinnütziger Bauverein verärgert über Vorgehen der Stadt in der Schillerstraße

Um diese beiden Gründerzeitvillen an der Schillerstraße dreht sich der Streit.
Copyright: Peter Seidel
Die Leitung des Gemeinnützigen Bauvereins Opladen (GBO) ist verärgert über das Vorgehen der Stadt in Sachen Altbauten an der Schillerstraße in Opladen. Dem GBO zufolge hat die Stadt erneut ein Denkmalschutzverfahren für die seit Monaten komplett leer stehenden Gründerzeitvillen in der Opladener Innenstadt eingeleitet. Alexander Dederichs, technischer Leiter des GBO, nannte dieses Verhalten der Stadt auf der Mitgliederversammlung der Genossenschaft am Mittwochabend „abenteuerlich“. Er sei „fassungslos“, so Dederichs weiter, der den Verantwortlichen in der Verwaltung vorwarf, das Verfahren einzig aufgrund von „Stimmungsmache“ in Gang gesetzt zu haben.
Das Denkmalschutzverfahren steht quer zu den Plänen des GBO, auf den Grundstücken der Häuser Schillerstraße 4 und 6 sowie angrenzenden Grundstücken, die sämtlich Eigentum des Bauvereins sind, einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex mit insgesamt 70 Wohnungen zu errichten. Die verklinkerten Villengebäude will der GBO eigentlich noch in diesem Sommer abreißen lassen. So hatte Dederichs jedenfalls vor Wochen angekündigt.
Der technische GBO-Leiter wies in der Versammlung darauf hin, dass es der Landschaftsverband Rheinland bereits 1982 abgelehnt hatte, die beiden alten Häuser unter Denkmalschutz zu stellen. Die damalige Baudezernentin Andrea Deppe gab Dederichs zufolge im Januar 2021 in einer Sitzung des Bauausschusses zu Protokoll, dass der LVR die Gebäude erneut nicht für würdig befunden hatte, sie in die Denkmalschutzliste aufzunehmen. Dederichs dazu: „Es hat sich nichts geändert. Was genau ist die Absicht der Verwaltung, wenn überall behauptet wird, dass wir Wohnungen brauchen?“
Der Co-Chef der GBO betonte aber die Kampfbereitschaft der Genossenschaft in dieser Angelegenheit: „Wir werden nicht klein beigeben.“
Die städtische Sprecherin Katrin Rehse bestätigte auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“ die neuerliche Volte in der Angelegenheit. „Es gibt ein Verfahren zur vorläufigen Unterschutzstellung der beiden Häuser als Baudenkmal“, sagte Rehse. Die vorläufige Unterschutzstellung ist gewissermaßen der erste Schritt auf dem Weg, ein Gebäude zu einem Baudenkmal zu erklären.
