Nach sechs Wochen Prozess ist klar: Der Unternehmer hat rund 181.000 Coronatests falsch abgerechnet und damit rund zwei Millionen Euro zu Unrecht eingenommen.
UrteilDrei Jahre Gefängnis für Corona-Betrüger aus Leverkusen

Die Software „Ticket.io“ – hier der Kölner Unternehmenssitz– wurde auch in den Coronatest-Zentren von Werner C. eingesetzt. Er hat rund 181.000 Tests zu viel abgerechnet.
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„Es ist schwierig, etwas zu sagen, was es rechtfertigt.“ Werner C. (Name geändert) hat die Corona-Pandemie für einen Millionenbetrug benutzt. Der Leverkusener hat acht Coronatest-Zentren betrieben, und in denen wurde mindestens zwischen März 2021 und Juli 2022 systematisch falsch abgerechnet. Zwar hat sich im Lauf des sechswöchigen Prozesses vor dem Kölner Landgericht die errechnete Schadenssumme um rund ein Drittel verringert.
Aber auch mit Abschlägen nach dem Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ bleiben gut 2,1 Millionen Euro übrig, die binnen 15 Monaten zu viel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgerechnet wurden. Rund 181.000 Coronatests, die gar nicht gemacht wurden. Unter anderem in den Zentren am Stadion, auf der Rathenau- und der Quettinger Straße.
Ein Testzentrum war nicht einmal genehmigt
Eines der Testzentren im rechtsrheinischen Köln, die über eine Art Franchise-System betrieben wurden, hatte noch nicht einmal eine Genehmigung. Auch das erwies sich während der Beweisaufnahme vor der 28. Großen Strafkammer. Sie verurteilte Werner C. am Montag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Detailliert ging deren Vorsitzender Richter Martin Lamsfuß am Nachmittag auf den Fall ein. „Sie waren etwas untypisch für uns“, sagte er dem Angeklagten mit Blick auf andere Betrügereien im Zusammenhang mit Coronatests. Der Leverkusener habe sich im Verfahren „sehr konstruktiv“ verhalten – „das haben wir Ihnen sehr hoch angerechnet“.
Klar sei aber auch gewesen, dass Werner C. durchweg „Herr der Abrechnung“ der Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gewesen sei. Dort hatte er sich im Prinzip die angemeldeten, nicht aber die durchgeführten Corona-Tests erstatten lassen. Der Unterschied in den Zahlen war gewaltig. „Geschädigt haben Sie den Staat“, so der Richter, wenn auch über den Umweg der KV.
Man musste wenig tun, um einen hohen Schaden zu verursachen.
Dass die Richter trotz des Millionenschadens eine Strafe eher im unteren Bereich des Rahmens für gewerbsmäßigen Betrug – dafür kann es bis zu zehn Jahre geben – verhängten, sei auch der Lage in der Corona-Pandemie geschuldet. „Man musste wenig tun, um einen hohen Schaden zu verursachen“, so Lamsfuß. Anders gesagt: Der heute 63 Jahre alte Angeklagte hat keine allzu hohe kriminelle Energie gezeigt.
Durchaus positiv sei ihm auch ausgelegt worden, dass er mit dem unrechtmäßigen Gewinn „Löcher in einem anderen Unternehmen gestopft“ habe, so der Richter. Auch heute noch gibt es eine Firma, bei der nun der vom Gericht letztlich mit 1,6 Millionen Euro berechnete Schaden eingetrieben werden soll. Das dürfte kaum Erfolg haben. Lamsfuß geht davon aus, dass Werner C. für die Firma einen Insolvenzantrag stellen muss.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate gefordert, C.s Verteidiger Ingo Lindemann beantragte weniger als drei Jahre, was dem Angeklagten die Möglichkeit einer Bewährung eröffnet, ihn also vor der Haft bewahrt hätte.
Die Ehefrau bleibt unbehelligt
Die zunächst ebenfalls angeklagte Ehefrau blieb unbestraft. Vorigen Freitag war das Verfahren gegen sie nach einem Rechtsgespräch eingestellt worden. Zwar lief die Firma, unter deren Dach die Coronatest-Zentren liefen, auf ihren Namen. Das betrügerisch aufgezogene Test-Business habe aber ausschließlich ihr Mann betrieben, hatte es schon zu Beginn des Prozesses geheißen. Ein früherer Geschäftspartner hatte zwar bezweifelt, dass Birgit C. nicht wusste, wie das mit den Abrechnungen lief, die in der Regel über das Buchungssystem „Ticket.io“ liefen. Aber Werner C. hatte das bestätigt, der im Prinzip von vornherein zugab, mit Tests betrogen zu haben. Blieb die Frage, in welchem Umfang.
Leicht unterschiedlich bewerteten Staatsanwältin und Verteidiger die moralische Komponente des Massenbetrugs. In der Pandemie-Panik, in der man froh um jedes Testzentrum war, habe der Staat das Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung für jeden geöffnet, und das sei ein Vertrauensvorschuss gewesen, argumentierte Verteidiger Lindemann. Werner C. sei „schwach geworden“, weil die Abrechnungen der Tests kaum bis gar nicht kontrolliert worden seien. Die Staatsanwältin sah es so: „Nur weil’s leicht ist, muss man es nicht gleich ausnutzen.“
Mit Blick auf die reichlich zwei Millionen Euro ergänzte sie: „Es ist ein hoher Schaden für die Allgemeinheit entstanden.“ Dass er wieder gut gemacht werden kann, ist nicht wahrscheinlich: Das Geld ist weitgehend weg. Unter anderem, weil das frühere Unternehmen der Familie nicht gut gelaufen war. Die Probleme dort, so Verteidiger Lindemann, hätten Werner C. zusätzlich dazu verleitet, mit den Coronatests zu betrügen. Am Montag zeigte der mittlerweile 63 Jahre alte Unternehmer große Reue: Nach seinem letzten Wort brach er in Tränen aus.
