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Leverkusener Konzern
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte sollte sich mit Bayer befassen

5 min
Die Bayer-Hauptversammlung 2017 in Bonn. Bild: Ralf Krieger

Ein Streitfall bis heute: die Bayer-Hauptversammlung 2017 in Bonn. Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ sieht sich in ihrem Demonstrationsrecht beschnitten und klagt.

Wurde das Versammlungsrecht beim Aktionärstreffen 2017 beschnitten? Konzernkritiker wollten die Frage in Straßburg klären lassen. Inzwischen sind sie auch dort gescheitert.

Es gibt Themen, bei denen lassen die organisierten Kritiker nicht locker. Die Hauptversammlungen sind so ein Thema, das die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ permanent beschäftigt. Weil sie stets ein Gutteil der Proteste organisiert, streitet die CBG unentwegt für eine Rückkehr zu Aktionärstreffen in Präsenz. So, wie es andere große Konzerne Jahre nach dem Abebben der Corona-Pandemie längst getan haben. Bayers Führung indes lässt sich immer wieder auf den virtuellen Hauptversammlungen die Erlaubnis geben, weiter so zu verfahren. Am Konzept wird zwar immer weiter gefeilt, aber die virtuellen Treffen sind doch kein bisschen vergleichbar mit den früheren Veranstaltungen in Köln und anderswo.

Ein ebenso tiefer Stachel im Fleisch der „Coordination“ ist die Hauptversammlung anno 2017. Das war das Jahr – so sehen es die Kritiker –, in dem Bayer die Aktionärstreffen endgültig von Protestlern freimachen wollte. Und damit letztlich gegen das Versammlungsrecht verstieß, so die Wertung der „Coordination“. Das Unternehmen habe sich dazu eines Tricks bedient und die Behörden hätten das mitgemacht, so ihr Vorwurf.

Imker in voller Montur

Im Frühjahr vor neun Jahren hatte das Unternehmen die Hauptversammlung von der Kölner Messe ins „World Conference Center Bonn“ (WCCB) verlegt. Das Tagungszentrum im ehemaligen Regierungsviertel am Rhein erschien als ein guter Ort. Jahre vorher war Bayer schon einmal mit dem Begehren, Kundgebungen auf dem Platz vor den Nordhallen der Kölner Messe zu verbieten, am dortigen Verwaltungsgericht gescheitert. 2014 also mussten sich Aktionärinnen und Aktionäre weiterhin einen Weg durch alle möglichen Protestler zum Eingang der Nordhallen bahnen. Unter den Demonstranten waren wie üblich Leute vom Deutschen Imkerbund, die in voller Montur und mit Rauchbläsern auf das ihrer Ansicht nach durch ein Bayer-Präparat verursachte massenhafte Bienensterben hinweisen wollten.

Damals ahnten die Imker noch nicht, mit welcher juristischen Bedeutung ihr Auftritt später noch aufgeladen würde. 2017 lief es anders und besser für Bayer: Die „Coordination“ hatte vor dem WCCB eine große Kundgebung gegen die „Gift-Hochzeit“ mit Monsanto geplant und sie „ordnungs- und fristgerecht bei Stadt und Polizei“ in Bonn angemeldet, heißt es jetzt. Und die Behörden hätten zunächst „keinerlei Bedenken“ gehabt.

Personenkontrollen statt Protest

Doch dabei blieb es nicht. Kurz vor der Hauptversammlung wurden die Protestler vom Platz direkt vor dem Eingang des WCCB vertrieben. Sie sollten sich in größerer Entfernung versammeln, so die behördliche Anordnung. Die „Coordination“ wehrte sich und erwirkte nach eigener Darstellung „einen Eilbeschluss, der die Kundgebung wieder zurück vor die Tore der HV holte“.

Aber: Dort war inzwischen kein Platz mehr für irgendwelche Protestler. Bayer hatte das zentrale Terrain für sich beansprucht. Ein sehr großes Zelt war aufgebaut worden. Nur dort, so die Begründung, könne die erforderliche penible Personenkontrolle erledigt werden, die bei Hauptversammlungen längst Standard geworden war. Jahre zuvor hatten nämlich in Köln Protestler gegen das Konzerngebaren eine Dekoration neben der Bühne erklettert und so die Hauptversammlung ganz empfindlich gestört. Solche Eindringlinge wollte Bayer seither abhalten. Was auch gelang.

Die Bayer-Hauptversammlung 2017 in Bonn. Bild: Ralf Krieger

Mit Zäunen wurde das Gelände unmittelbar vor dem WCCB abgeschirmt.

So leicht gab sich die „Coordination“ jedoch nicht geschlagen. Sie strengte einen Prozess an gegen die Stadt und die Polizei in Bonn wegen der „Privatisierung des Versammlungsrechts“. Die Behörden hätten sich indes nicht selbst gewehrt, sondern sich der Argumentation der Anwälte des von den Gerichten jeweils „beigeladenen“ Bayer-Konzerns bedient. Das Unternehmen habe die renommierte Bonner Kanzlei Redeker beauftragt – und deren Leute hätten ganze Arbeit geleistet, so stellt es die „Coordination“ dar.

Ein Argument für die Einschränkung des Versammlungsrechts sei „Terrorgefahr“ gewesen: Die von Bayer beauftragten Juristen hätten die von der CBG geplanten und angemeldeten Aktionen mit dem damaligen islamistischen Anschlag auf den Brüsseler Flughafen und dem Angriff auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund in Verbindung gebracht. „Die Kanzlei unterstellte, dass sich derartige Gewalt auch aus den von der CBG angekündigten Protesten heraus entwickeln könnte, wenn keine Vorsorge getroffen werde.“ Konkret: „Kurzerhand machte Bayer aus Imkerinnen und Imkern, die in den Jahren vorher mit Rauchbläsern ausgestattet gegen die gefährlichen Bayer-Pestizide protestierten, einen ‚Gasangriff von Vermummten‘.“

Angst vor Gasangriff mit Rauchbläsern

Bei den damit befassten Richtern indes verfing dieses Terrorszenario. Und aus diesem Grund ist die „Coordination“ einen Schritt weiter gegangen: Sie hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, weil sie einen Verstoß gegen den Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantierenden Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention sieht. Denn dort steht: „Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind (…).“

Die Bonner Stadtverwaltung und die Bonner Polizei seien, angestiftet von Bayer, weit darüber hinausgeschossen – darauf beharrt die „Coordination“. Die Klage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte richtet sich allerdings nicht gegen den Bayer-Konzern, sondern die Bundesrepublik Deutschland. So sieht es die Verfahrensordnung vor.

Die Bayer-Hauptversammlung 2017 in Bonn. Bild: Ralf Krieger

Hier stießen 2017 die Ansichten aufeinander. Bayer forderte von den Demonstranten „Fakten statt Vorurteile“, die positionierten sich eindeutig gegen den Zusammenschluss von Bayer und Monsanto.

„In Straßburg streitet die CBG nicht nur für sich selbst. Sie strebt eine gerichtliche Entscheidung an, die alle politischen Gruppen vor der Willkür der Konzerne schützt“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“. Allerdings scheiterten die Kritiker auch dort auf ganzer Linie: Der EU-Menschenrechtshof wies die Beschwerde ab. Hincha-Weisel kommentierte diese endgültige Niederlage bitter: „Die Justiz kapituliert vor dem Kapital.“

Zunächst hatte das Gericht geprüft, ob die Beschwerde überhaupt zulässig ist. Dies wurde aber verneint. Sonst hätte der betroffene Staat Stellung nehmen müssen, die Kläger wiederum darauf antworten können. Zu diesem Prozedere kam es erst gar nicht. Und Bayer? Konnte sich sowieso auf die Zuschauerrolle beschränken, weil die Beschwerde sich ja nicht gegen das Unternehmen, sondern die Bundesrepublik Deutschland richtete. Unter Hinweis darauf nahm der Konzern zu der Angelegenheit auf Anfrage nicht Stellung.