ProzessLeverkusener schlug, würgte und bedrohte seine Frau – und sieht sich als Opfer

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Der Altbau des Amtsgerichts in Opladen

Vor dem Amtsgericht musste sich jetzt ein Mann verantworten, der seine Frau misshandelt und bedroht hatte.

„Wenn Du etwas sagst, reiße ich Dir die Zunge raus“: Ein Leverkusener kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Es war schlimm für die Frau: Eines Tages im vorigen Spätsommer rastet ihr Mann völlig aus. Schlägt sie mit einem Tennisschläger und einem wassergefüllten Stab. Würgt sie. Und droht: Wenn sie irgendjemandem etwas sagt oder sogar zur Polizei geht, werde er ihre Zunge herausschneiden. Da hat die Frau genug, fasst sich trotz der Drohungen ein Herz, erstattet Anzeige.

Wie es zu der gewaltigen Aggression kam, versucht Deniz Ö. (Name geändert), in seinem letzten Wort noch einmal zu erklären. Dauernde Geldnot, Schulden. „Ich habe acht Jahre durchgearbeitet, bin noch nicht einmal in Urlaub gewesen“, lässt der Mann am Montag vor dem Opladener Amtsgericht übersetzen. Seine Frau, so sein Vorwurf, habe das wenige mühsam ersparte Geld dann einfach ausgegeben. Da sei er ausgerastet: „Ich hatte psychische Probleme“.

Von Reue ist der Richter nicht überzeugt

Doch je länger der Mann redet, desto weniger kann ihm Richter Thomas Nagel glauben, dass er den brutalen Übergriff wirklich bereut, so wie er vorher beteuert hatte. „Ihre Frau hätte das Geld vor Ihren Augen anzünden können. Auch das hätte Ihnen kein Recht gegeben, sie anzugreifen“, führt er dem Mann vor Augen. Niemand dürfe Gewalt anwenden, egal, unter welchen Umständen.

Entsprechend gestaltet Nagel nach kurzer Bedenkzeit das Urteil: Deniz Ö. wird zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich muss er binnen eines Jahres 100 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung arbeiten. Dazu geht eine ausdrückliche Warnung: Sollte in den zwei Jahren Bewährungszeit irgendetwas vorfallen, „gehen Sie ins Gefängnis“.

Der Verurteilte hat weiterhin Probleme, sich mit der Situation abzufinden, sieht sich eher als Opfer denn als Täter: „Soll ich der einzige sein, der sich darum sorgt, wie die Miete bezahlt wird?“ Das Paar verlässt gemeinsam den Gerichtssaal. Ein mulmiges Gefühl bleibt.

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