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Amtsgericht LeverkusenAngeklagter mutmaßlicher Raser konnte sich herauswinden

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Das Kraftfahrzeugrennen begann am Paffenlöher Steffi.

Mit Rasern hat das Leverkusener Amtsgericht öfter zu tun. Aber dass jemand vor der Polizei flüchtet, ist nicht ganz so gewöhnlich. Einem Wermelskirchener Tatverdächtigen, der am 9. Mai 2024 mit einem Beifahrer einer Polizeistreife weggefahren war, gelang es aber mit Hilfe seines Anwalts, dass man ihm die Tat nicht wirklich nachweisen konnte.

Die Sache begann am Parkplatz am Paffenlöher Steffi in Burscheid. Dort stieg der Angeklagte mit einem zweiten Mann in seinen Ford und fuhr los in Richtung Witzhelden.

Eine rasante Verfolgungsjagd

Weniger ungewöhnlich ist, dass die Polizei Autofahrer kontrolliert, die an der Kneipe wegfahren. Es sei eine bekannte Taktik der Polizei, dort abfahrende Gäste zu überprüfen, sagte Richter Torsten Heymann. Als die Streife sich hinter den Wagen des Wermelskirchener gesetzt hatte, beschleunigte der Wagen laut den Akten auf der K2 auf 150 Kilometer in der Stunde.

Die Polizei konnte zuerst mithalten und verfolgte den flüchtenden Wagen mit Blaulicht, der über die Witzheldener Straße, die B51 und die L 294 raste, teils überholte und den Gegenverkehr gefährdete, so die Polizei. Das ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, dafür kann es bis zu fünf Jahren Gefängnis geben. Die Verfolgung endete ohne Unfall – dem Flüchtenden gelang es, die Polizei an der Altenberger Straße abzuhängen. Dennoch fanden die Beamten den Wagen wenig später, die Motorhaube war noch warm.

Wo der Angeklagte einstieg, war nicht zu erkennen

Der Angeklagte konnte sich vor Gericht herauswinden: Er sei gar nicht gefahren, sagte er. Tatsächlich kommt ihm zugute, dass die Kamera, die am Paffenlöher Steffi den Parkplatz überwacht, so schlecht ist, dass weder Gericht noch Polizei genau sehen konnten, ob der 34-jährige Angeklagte vorne oder hinten in sein Auto eingestiegen war. Dass es die Fahrerseite war, war aber zu sehen.

Der Autobesitzer sagte nicht viel in der Verhandlung: nur, dass er nicht gefahren sei, etwas anderes war ja auch nicht nachweisbar.

Richter Heymann startete einen anderen Versuch: Dann solle er ihm bitte den Namen desjenigen verraten, der gefahren sei. Diese Auskunft verweigerte der Angeklagte. Das ist sein Recht. Angeklagte müssen vor Gericht überhaupt nichts sagen, wenn es ihnen hilft. Anders ist es bei Zeugen, die sind verpflichtet, auszusagen, solange sie sich nicht selbst belasten.

Es kam zur Einigung: Auch der Staatsanwalt stimmte zu, dass das Verfahren eingestellt wird. Auflage: Der Autobesitzer und mutmaßliche Raser muss 1800 Euro an die Staatskasse zahlen. Dem Staatsanwalt wurde die Zustimmung erleichtert, weil ein Führerscheinentzug auch im Fall einer Verurteilung nicht mehr möglich gewesen wäre: Seit der Tat ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, und der Angeklagte ist seither nicht mehr auffällig geworden. Laut höchstrichterlicher Entscheidung darf in solchen Fällen der Führerschein nicht mehr abgenommen werden.