ProzessPolizistin soll sich in Leverkusen falsches Attest gegen Corona-Impfung geholt haben

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Das Amtsgericht in Opladen.

Das Amtsgericht in Opladen.

Nicht nur der Opladener Impfgegener-Arzt befürchtet juristische Folgen, auch seine Patienten. Am Freitag stand eine Polizeibeamtin vor Gericht.

Die junge Frau weint, als sie die Anklageschrift hört. „Ich wollte niemals auf dieser Seite sitzen“, sagt sie später. Angeklagt ist die Polizeibeamtin, weil sie sich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis vom berüchtigten Opladener Allgemeinmediziner soll ausstellen lassen haben. Ihr mögliches Ziel: Die Corona-Impfnachweispflicht umgehen. Die 23-Jährige weist die Vorwürfe von sich.

Rückblick: Die Corona-Pandemie hat einen ihrer Höhepunkte erreicht. Verschiedene Impfstoffe kommen auf den Markt. Über eine Impfpflicht in Deutschland wird debattiert. Die Intention: Das Coronavirus eindämmen. Viele aber haben Angst vor der Impfung oder lehnen eine Pflicht grundsätzlich ab. Wie schon zuvor vom „Leverkusener Anzeiger“ berichtet, wird die Praxis in Opladen zur Anlaufstelle für Impfgegner aus der Region. Gegen bloße Vorlage der Gesundheitskarte und Zahlung von bis zu 20 Euro sei ein Attest zu bekommen, dass man aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann.

Amtsgericht Leverkusen: Polizeibeamtin weist Vorwürfe von sich

Auch Polizeibeamtin Maren B. (Name geändert) soll im Dezember 2021 die Arztpraxis aufgesucht haben, um sich ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellen zu lassen – so zumindest die Anklage. Die junge Frau bestreitet das. Was sie zugibt: Sie stand einer Impfung kritisch gegenüber. „Ich hatte Angst vor Corona und auch vor der Impfung. Ich wollte wissen, welcher Impfstoff zu mir passt“, sagt sie. Die 23-Jährige war mit der Beratung durch eine Ärztin und ihre Frauenärztin unzufrieden. Als der Astra-Zeneca-Impfstoff einen Tag, nachdem ihre Kollegen geimpft wurden, zurückgerufen wurde, sei sie umso mehr verunsichert gewesen. 

Wie sie ihr Weg letztendlich nach Opladen führte, wollte der Richter wissen. B. erzählte, sie sei auf einem Spaziergang mit einer älteren Dame über die Corona-Impfung ins Gespräch gekommen. Diese habe ihr den Mediziner empfohlen, mit dem Hinweis, „er habe eine kritische Haltung“. Die Polizeibeamtin ging in die Praxis, um mit dem Arzt zu sprechen. Er soll sie gleich an der Rezeption beraten haben.

Leverkusen: Angeklagte zahlte 15 Euro

Die junge Frau berichtete ihm von lang anhaltenden Kopfschmerzen in der Jugend, deren Ursache nicht gefunden wurde, und Zyklusproblemen als mögliche relevante Faktoren für eine Impfung. Eine Empfehlung soll der Arzt ihr nicht ausgesprochen haben, weil er die Nebenwirkungen bei ihr nicht hätte einschätzen können. „Hätten bei Ihnen nicht da alle Alarmglocken läuten müssen?“, fragte der Richter mit Bezug auf die Beratung im Wartebereich. „War da nicht alles etwas anders während Corona?“, entgegnete der Verteidiger.

Was feststeht: 15 Euro zahlte die Angeklagte dem Arzt letztlich und erhielt im Gegenzug einen Ausdruck. Das zeigen Bildausschnitte aus einer Videoaufnahme. Die Angeklagte gab an, sie dachte, sie müsse als Neupatientin Geld bezahlen oder für individuelle Gesundheitsleistungen entrichten. Um welches Papier es sich genau handelt, soll eine genauere Betrachtung des Videos ergeben. Auch der Arzt wird als Zeuge geladen, eine Aussage gilt als unwahrscheinlich. 

„Ich bin Polizeibeamtin mit Herz und Seele. Ich möchte diesen Beruf weiterhin ausüben“, sagt die junge Frau gleich zu Beginn der Verhandlung und führte fort: „Der Gerechtigkeitsgedanke ist mir sehr wichtig, deshalb bin ich Polizeibeamtin geworden.“ Das Urteil in ihrem Fall steht noch aus. Er wird im Rahmen eines Sammeltermins mit anderen Patienten des Opladener Arztes in Kürze weiter verhandelt. 

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