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Leverkusener GroßfamilieSchockanrufer könnten Informationen aus Todesanzeigen genutzt haben

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Landgericht Köln: Die Akten in diesem Fall sind dick.

Landgericht Köln: Die Akten in diesem Fall sind dick.

Nach einem wegweisenden Urteil gegen die Leverkusener Großfamilie stehen in einem zweiten Verfahren zwei Brüder wegen Enkeltrickbetrugs vor Gericht.

Nutzten die Enkeltrickbetrüger, bei denen die beiden Brüder der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie in die Organisation eingebunden waren, auch Informationen, die aus Todesanzeigen stammten? Diese Vermutung, die mehrere bei Schockanrufen Geschädigte geäußert haben, trug eine Polizeibeamtin im derzeit laufenden Prozess gegen die Brüder Giuliano und Christopher Goman vor. Die Brüder machten in der Verhandlung zu diesem schwerwiegenden Vorwurf keine Angaben.

Landgericht Köln

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Nach allem, was derzeit bekannt ist, waren die Brüder nicht als sogenannte „Keiler“ aktiv. Sie spielten in den eigentlichen Schockanrufen keine aktive Rolle; sie kamen immer dann ins Spiel, wenn die Anrufer ihre Opfer durch perfide psychologische Tricks schon manipuliert hatten und diese bereit waren, hohe Summen oder teuren Schmuck an wildfremde Abholer abzugeben. Für die eigentliche Abholung hatten die Goman-Brüder zwei Ganoven engagiert, von denen einer drogensüchtig war. Die stehen in derselben Verhandlung mit den Brüdern vor Gericht.

Die Brüder sind geständig, was die ihnen nachgewiesenen Taten angeht, aber sie nennen keine Personen, die in der Schockanruf-Organisation den Part des „Keilers“ innehatten und vielleicht noch haben, obwohl sie zugegeben haben, dass sie Kenntnisse haben.

Der Besuch der Verhandlung sei jenen empfohlen, die behaupten, dass sie immun gegen psychologisch höchst geschickte Schockanrufer seien. In den jüngsten Sitzungen hatte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül vermehrt Opfer eingeladen, damit sie als Zeugen über die Verbrechen berichten. Zum Beispiel eine 73-jährige Frau, eine ehemalige Krankenschwester, die die meiste Zeit ihres Arbeitslebens in der Psychiatrie gearbeitet hatte. Glasklar berichtete sie in der Verhandlung, wie empathisch und freundlich die „Keiler“, die sich als Polizeibeamte ausgaben, sich ihr gegenüber verhalten hatten. Den Anruf hatte sie im Urlaub an der Nordsee angenommen. Die ganze Fahrt nach Hause nach Voerde, 280 Kilometer über die Autobahn, hatten sie die Frau am Telefon gehalten. Die Geschichte war die übliche falsche Story von der Tochter, die angeblich mit dem Auto einen Menschen totgefahren habe. „Dass man Menschen so emotional ausnimmt, ist unfassbar, das ist unglaublich hinterhältig“, sagte sie in ihrer glasklaren Zeugenaussage. Sie habe Schmuck abgegeben und mit Karten Geld von fünf Konten für die Betrüger abgeholt.

Leverkusen: Schmuck aus der Tatbeute kaufte ein Juwelier in der Dönhoffstraße an

Bestimmend seien die Anrufer nur dahingehend gewesen, dass das Telefonat über Stunden bis zur Übergabe nicht abgebrochen werden durfte.

Die Tochter einer anderen Geschädigten sagte in der Verhandlung über die Mutter, dass die sich durch den psychischen Druck der Keiler und den Stress während des Schockanrufs eingenässt habe, was vorher und hinterher nie vorgekommen sei. Heute sei die Mutter unwahrscheinlich misstrauisch geworden. Richter Gül konnte der Tochter wenig Hoffnung machen, dass jemals wieder etwas von dem Schmuck im Wert von insgesamt 20 bis 30.000 Euro auftauchen könnte, den die Mutter den Abholern übergeben hatte. Erbeuteten Schmuck hatten die beiden Goman-Brüder in der Regel bei einem Juwelier in der Dönhoffstraße abgegeben. „Der wird eingeschmolzen“, sagt der Richter.

Die Sache mit den Todesanzeigen konnte in der Verhandlung am Freitag nicht endgültig geklärt werden. Aber die Polizeibeamtin berichtete, dass ein Geschädigter ausgesagt hatte, dass die Betrüger im Verlauf des Anrufs mit Fakten gekommen seien, die nur aus der Todesanzeige seiner damals kurz zuvor verstorbenen Ehefrau stammen konnten. Im Arbeitsgebiet ihrer Polizeibehörde in Ostwestfalen sei der Enkeltrick so häufig, so dass man ein eigenes Formular für Zeugenaussagen vorrätig habe. Der Verdacht, dass Informationen aus Todesanzeigen verwendet wurden, sei ihr von Opfern öfter mitgeteilt worden.