Leverkusen möchte sich im kommenden Ratsturnus eigene Regeln geben, nach denen der „Bauturbo“ hier angewendet werden soll.
Ordnung oder Bau-Wildwuchs?So soll es mit dem Bauturbo in Leverkusen laufen

Die denkmalgeschützten Kolonien sollen vom Bauturbo verschont bleiben. Im Bild eine blühende Zierkirsche in der Kolonie III.
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Der „Bauturbo“ ist ein Begriff, der es erst im vergangenen Jahr so richtig in den Wortschatz geschafft hat. Bauinvestoren elektrisiert er; die Vorstellung, jetzt würden Stadt und Land ohne Rücksicht auf die Heimat mit fiesen großen Kästen zugepflastert, lässt anderen das Blut in den Adern gefrieren.
Was ist der Bauturbo eigentlich?
Vereinfacht gesagt, wird man sich im Wohnungsbau künftig nicht mehr zwingend an Regeln halten müssen, die in Bebauungsplänen aufgelistet sind. Das können Lärm-, Umwelt- oder Verkehrsvorschriften sein. Bauten innerhalb bebauter Gebiete sollen sich künftig weniger streng in die Umgebung einfügen müssen, das hatte man zuletzt allerdings schon nicht mehr so streng gehandhabt. Begünstigt werden auch Erweiterung, Umbau, Erneuerung und Nutzungsänderung bestehender Gebäude, wenn dabei Wohnraum entsteht. Gleichzeitig zum Bauturbo will die Verwaltung die Leverkusener Stellplatzsatzung entschärfen, die festlegt, wie viele Parkplätze für einen Neubau geschaffen werden müssen.
Mit dem Bauturbo soll die Wohnungsnot in den Städten gelindert werden. Klar ist aber: Nicht jeder wird sich ohne Genehmigung Gebäude beliebiger Art auf beliebige Grundstücke stellen können. Die Stadt Leverkusen will deshalb im kommenden Ratsturnus Regeln zum Bauturbo festlegen.
Was nicht erlaubt sein soll:
Der Turbo soll nicht für kleine Projekte gelten, etwa für Ein- und Zweifamilienhäuser unter fünf selbstständigen Wohngebäuden und bei Geschosswohnungsbauten unter zehn Wohneinheiten. Ganze Siedlungen, auch mit Einfamilienhäusern, wie sie in Leverkusen vielfach vom Investor Paeschke gebaut wurden, könnten aber vom Turbo profitieren.
Außerhalb der jetzt schon in den Plänen ausgewiesenen Bauflächen, also auf der berühmten grünen Wiese, soll der Turbo nicht gelten, genauso wie es in den Seveso-Schutzzonen um die Chemiewerke keine Erleichterungen für Investoren geben soll. Auch soll man künftig nicht einfacher in Überschwemmungsgebieten bauen können und in Siedlungen, die eine Gestaltungssatzung haben, etwa in der Waldsiedlung. Auch die denkmalgeschützten Kolonien und die außerhalb liegenden Leverkusener Dörfer und Weiler sollen nicht unter dem Bauturbo leiden. In Gebieten, in denen vorhabenbezogene Bebauungspläne gelten, werden auch künftig nicht die vereinfachten Regeln des Turbo gelten. Vorhabenbezogene Bebauungspläne wurden zuletzt etwa fürs Postgelände oder beim sogenannten Haus der Talente (Internat für Bayer 04-Profi-Nachwuchs) im Kurtekotten erstellt.
Wo der „Turbo“ gelten soll:
Innerhalb von Wohnbauflächen, also bei Innenverdichtung oder in Gegenden, wo sich Wohnen und andere Gebäudearten mischen, soll es vereinfachte Regeln geben. Bei Vorhaben, die auf städtebaulichen Rahmenplänen der Stadt basieren, soll ein vereinfachtes Bauen möglich sein, aber nur, wenn sie „Vorbildwirkung“ haben, was nicht genauer bezeichnet wird. Etwa könnte das für das Gebiet des Integrierten Handlungskonzepts Wiesdorf gelten.
Einschränkungen:
Man will den Bauherren aber nicht komplett freie Hand geben: Investoren sollen der Stadt den Anteil an gefördertem oder preiswertem Wohnraum schriftlich zusichern, und das Ausmaß einer möglichen Gebäudebegrünung oder die Fassadenfarbe der Neubauten sollen schon im Bauantrag festgeschrieben werden. Sollte drei Jahre nach Erteilung einer Baugenehmigung auf dem betreffenden Baugrundstück noch Stillstand herrschen, verfällt die Genehmigung; man glaubt, dass so Spekulationen mit Bauland erschwert werden. Falls ein Bauvorhaben Folgekosten auslöst, etwa für eine Erschließung, müssen die Bauherren dafür aufkommen, nicht die Allgemeinheit.
Wer entscheidet künftig?
Der Stadtrat soll beim Bauturbo später gar nicht mehr entscheiden dürfen: Bei mittelgroßen Projekten (fünf bis zehn Häuser oder zehn bis 30 Wohneinheiten) soll künftig nur noch der Oberbürgermeister und die Verwaltung über eine Genehmigung entscheiden. Über größere Bauprojekte soll nur noch der Bauausschuss zustimmen – oder ablehnen, nicht wie bisher der ganze Stadtrat.
Meist sind es zuletzt Umweltaspekte gewesen, die gegen Bauprojekte sprachen. Der Umweltausschuss darf jetzt aber nur noch beraten. Die Öffentlichkeit wird nicht mehr automatisch beteiligt wie bisher. Ob ein größeres Projekt öffentlich ausgelegt wird, ob die Öffentlichkeit also Einwendungen machen kann, darüber entscheidet bei den Bauturbo-Projekten künftig alleine die Verwaltung. Auf Nachfrage teilt die Stadtverwaltung mit, dass an der Erarbeitung der Leverkusener Bauturbo-Regeln ausschließlich Mitarbeiter der Verwaltung beteiligt gewesen seien, nicht etwa externe Anwälte oder Investoren.
Über einen Antrag nach dem Bauturbo muss die Verwaltung innerhalb von drei Monaten entscheiden. Allerdings möchte man in Leverkusen eine Bremse ins Regelwerk einbauen: Wenn der Verwaltung die Zeit nicht reicht, soll es standardmäßig keine Genehmigung geben.
Über die Regeln für den Bauturbo soll der Rat im kommenden Sitzungsturnus entscheiden.
