Bei der in Leverkusen lange geübten Praxis wurde offenbar eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2011 übersehen.
Leverkusens OberbürgermeisterBezirksregierung stuft Richraths Nebeneinkünfte als unrechtmäßig ein

Uwe Richrath hätte Einkünfte aus Posten in städtischen Gremien nicht behalten dürfen, hat eine rechtliche Klärung ergeben.
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Oberbürgermeister Uwe Richrath hat in der Vergangenheit fälschlicherweise Einnahmen aus Aufsichtsratsposten einbehalten. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bezirksregierung Köln auf eine Anfrage der Stadtverwaltung mit Bitte um rechtliche Klärung, die sich wiederum aus einer entsprechenden Anfrage aus der CDU-Fraktion ergeben hatte.
Wie seine Amtsvorgänger bekleidet Richrath eine Reihe von Posten in städtischen Gesellschaften wie Avea, WGL und Klinikum, außerdem sitzt er im Verwaltungsbeirat der Sparkasse. Für alle bekommt er unterschiedlich hohe, zusätzliche Vergütungen zu seinem Gehalt als Oberbürgermeister in Höhe von 173.949,80 Euro. Alle Nebeneinkünfte des Verwaltungschefs werden dem Stadtrat einmal im Jahr vorgelegt, Richrath führt davon 30 Prozent an seine Partei, die SPD, ab.
Stadtverwaltung spricht von Irrtum
Vom Stadtrat wurde diese langjährige Praxis nie beanstandet. Übersehen wurde dabei offenbar, dass es 2011 eine anders lautende Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts gab, die Stadtverwaltung spricht in einer Stellungnahme von „einem Irrtum in der rechtlichen Bewertung von Gremientätigkeiten in Haupt- und Nebentätigkeit“.
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Der Unterschied: Für Nebentätigkeiten darf der Oberbürgermeister bis zu einer festgelegten Grenze Vergütungen erhalten, hauptamtliche Tätigkeiten sind bereits mit seinem Gehalt abgegolten, eventuelle Einnahmen müssen an die Stadtkasse gehen. Die Bewertung erklärt die Bezirksvertretung folgendermaßen: Hauptamt sei, „wenn die Amtsträgerschaft notwendige Voraussetzung der Berufung in das Gremium ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein Hauptverwaltungsbeamter nur aufgrund seiner Amtsträgereigenschaft und nicht etwa nur wegen besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten in ein entsprechendes Gremium berufen wurde.“ Das treffe nur im Falle der Sparkasse nicht zu, alle anderen Posten von Richrath seien seinem Hauptamt als Oberbürgermeister zuzuordnen.
Rund 30.000 Euro Nebeneinkünfte pro Jahr
Alleine im Jahr 2024 hat Richrath Nebeneinkünfte in Höhe von 31.793,24 Euro erhalten. 22.987,24 Euro davon als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse, das liegt unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze und scheint damit unproblematisch. Anders sieht es bei den insgesamt 8806 Euro aus, die er für die anderen, jetzt dem Hauptamt zugeordneten, Posten erhalten hat.
Die Stadtverwaltung will den gesamten Vorgang jetzt schrittweise und unter größtmöglicher Transparenz aufarbeiten. Ob sämtliche fälschlicherweise als Nebenverdienst erhaltenen Mittel rückwirkend bis 2011 von Richrath und seinem Vorgänger Reinhard Buchhorn (CDU, Oberbürgermeister von 2009 bis 2015) zurückgezahlt werden müssen, ist unklar. Auch, was mit dem 30-prozentigen Anteil ist, den die Partei erhalten hat. Die Bezirksregierung stellt dazu nur klar: „In Zukunft darf der Oberbürgermeister für diese Tätigkeiten keine Vergütungen mehr entgegennehmen.“
Richrath selbst betont, das Vorgehen von seinen Amtsvorgängern übernommen und stets nach der „mir bekannten Rechtslage“ gehandelt zu haben. „Mit den nun neuen Erkenntnissen werde ich verantwortungsvoll umgehen und bestehende Fehler beheben.“