Leverkusen – Sechs Monate zur Bewährung verhängte das Amtsgericht am Freitag gegen einen geständigen Opladener wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Daten im Internet.
Der in der Betreuung von Behinderten tätige Klaus M. (Name geändert) hatte von Mitte 2009 bis September 2011 in fünf Nächten zahlreiche Fotos und Filme mit erkennbar unter 14-jährigen Kindern auf seinen Rechner heruntergeladen.
Und dabei war er in dieselbe Falle getappt wie bereits etliche Angeklagte vor ihm: Zum Geschäftsmodell der von ihm benutzten Tauschbörsen gehörte es nämlich, dass sämtliche Dateien, die ein Nutzer für sich herunterlädt, automatisch auch allen anderen Besuchern der Seite zur Verfügung gestellt werden.
Weil Klaus M. ansonsten ein juristisch völlig unbeschriebenes Blatt ist und er alle ihm vorgeworfenen Taten einräumte, kam er nach kaum 20-minütiger Verhandlungsdauer mit der halbjährigen Bewährungsstrafe sogar noch drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwältin davon.
Dabei spielte auch die lange Dauer des Verfahrens eine Rolle, das sich über immerhin fünf Jahre hingezogen hatte. Grund dafür ist die Personalnot bei der Kölner Staatsanwaltschaft.
Teure externe Gutachter
Die Erleichterung über das milde Urteil könnte womöglich allerdings nicht lange anhalten. Weil die Ermittlungsbehörde die Auswertung der sichergestellten Computer wegen ihrer begrenzten Kapazitäten häufig externen Gutachtern überlässt, kommen für deren Dienste leicht vier- bis fünfstellige Honorare zustande, die von den verurteilten Straftätern gezahlt werden müssen.
In Leverkusener Strafverteidigerkreisen wird diese Praxis indes eher kritisch gesehen, da es im Normalfall keines besonderen Sachverstands bedürfe, eine Festplatte auszuwerten.
