Zwei Jahre auf BewährungLeverkusener Betrüger entgeht Gefängnisstrafe

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Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Leverkusen/Köln – Zwei Zeugen hätten im Fall des Leverkusener  Computerbetrügers Marvin L. (Name geändert) am Montag den Ausschlag für ein anderes Urteil geben können. Doch da sowohl Kevin B. (Name geändert) als auch Anthony N. (Name geändert) nicht aufzufinden waren und somit nicht erschienen sind, musste das Gericht auf sie verzichten und anhand der vorliegenden Beweise und Aussagen entscheiden.

Das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Computerbetrugs. Marvin L. hatte mit gestohlenen Kreditkartennummern Bahn-, Flug- und Konzerttickets sowie Kleidung und Schmuck gekauft. Er selbst sagte aus, das nie aufgrund von Profitgier gemacht zu haben. Er habe seinen Freunden und Bekannten, denen er viele Tickets schenkte, lediglich helfen wollen. In den wenigsten Fällen hätte er Geld bekommen, dann auch nur maximal 20 Euro.

Belastende Aussagen bei der Polizei

Bei der Polizei hatten Kevin B. und Anthony N. die Situation anders geschildert. Beide hatten ausgesagt, dass Marvin L. von ihnen für die Tickets die Hälfte des originalen Kaufpreises verlangt hätte. Eine Aussage vor Gericht hätte den Angeklagten womöglich anders dastehen lassen. So blieb letztlich stehen, dass L. nur helfen wollte.

Dennoch war der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit per Gesetz nicht falsch. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass keine Weiterverkaufsabsicht bestehen muss, um diesen zu erfüllen. Es würde ausreichen, dass der Angeklagte zum Beispiel durch den Kauf von Kleidung für sich und seine Kinder sein „Einkommen vergrößert“ hat, da er Geld sparte, das er sonst hätte ausgeben müssen. Außerdem hatte er teilweise Geld für die Tickets bekommen.

Staatsanwaltschaft sieht Gewerbsmäßigkeit

So teilte die Staatsanwaltschaft die insgesamt 68 Fälle in 35 Fälle des Computerbetrugs und 33 Fälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs auf. Für den Angeklagten sprachen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dessen Geständnis und Reue sowie die lange Verfahrensdauer und die Untersuchungshaft; gegen ihn der Gesamtschaden und die Vorgehensweise.

Dort hakte die Verteidigung bei ihrem Plädoyer ein. Zwar habe sich der Angeklagte zunächst gestohlene Kreditkartennummern besorgt, um online einkaufen zu können. Das allerdings erfordere keine kriminelle Energie, da die Methode ziemlich einfach sei. Marvin L. hatte die Nummern über russische Websites bekommen, auf denen er mit der Kryptowährung Bitcoin bezahlte. Eine schnelle Anmeldung habe ausgereicht, um an die Nummern zu kommen.

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Zudem sei der Zeitraum der Taten nicht klar. Zwar waren die Käufe von Oktober 2014 bis Mai 2017 der IP-Adresse des Angeklagten zugeordnet worden, ob er wirklich alle selbst getätigt hat, sei aber nicht sicher zu sagen. Schließlich könne auch ein Dritter an den Laptop gehen und einkaufen. Daher plädierte die Verteidigung auf eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft sowie Entschädigungen in Höhe von knapp 10 000 Euro gefordert.

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