„Rohe Gewalt“Täter nach Überfall auf auf Seniorin in Bergneustadt zu hohen Haftstrafen verurteilt

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Das Kölner Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten zu fünfeinhalb bzw. zweieinhalb Jahren Haft.

Das Kölner Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten zu fünfeinhalb bzw. zweieinhalb Jahren Haft.

Nach einem Überfall auf eine arg- und wehrlose Seniorin bekamen zwei der Beteiligten am Kölner Landgericht am Montag die Quittung.

Das Kölner Landgericht hat am Montag zwei Männer (beide 43) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Für die 10. Große Strafkammer stand unzweifelhaft fest, dass die beiden Männer am Raubüberfall auf eine 86 Jahre alte Seniorin in deren vier Wänden im Juni vergangenen Jahres beteiligt waren.

Während einer der beiden wegen Beihilfe zum Raub verurteilt wurde und für zweieinhalb Jahre in Haft muss, verurteilte das Gericht den zweiten Mann wegen Mittäterschaft beim schweren Raub in Tateinheit mit Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft.

Der Einsatz von roher Gewalt gegen eine hilflose Seniorin schockiert und macht sprachlos
Alexander Linke, Vorsitzender Richter

Neben den Haftstrafen bekamen die beiden auch noch eine kalte Dusche vom Vorsitzenden Alexander Linke verpasst: „Wir haben hier eine Tat verhandelt, die aufgrund ihrer Schäbigkeit und Niedertracht nur schwer zu ertragen ist.“ Und weiter: „Der Einsatz von roher Gewalt gegen eine hilflose Seniorin schockiert und macht sprachlos.“ Die Antwort des Rechtsstaats auf solch eine Tat müsse daher deutlich ausfallen.

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Am 16. Juni 2023 waren die beiden Männer mit zwei bislang unbekannten Mittätern zur Adresse der Seniorin gefahren. Während der zu fünfeinhalb Jahren Verurteilte mit den beiden noch Unbekannten zur Eingangstür der Wohnung ging, stand der zweite Mann am Fluchtfahrzeug mit einem Walkie-Talkie Schmiere.

Täter gaben sich als Polizisten aus

An der Tür angekommen, klingelten die Männer. Als die Seniorin fragte, wer dort sei, antwortete einer: „Hallo, Polizei.“ Daraufhin habe die Seniorin die Tür einen Spalt breit geöffnet, woraufhin der Angeklagte mit der Schulter voran die Tür nach innen aufgerammt habe. Aufnahmen von Überwachungskameras am Haus gaben einen Schrei der Frau wieder, so der Vorsitzende: „Es liegt auf der Hand, dass der Angeklagte sie umgerannt hat.“

Anschließend sei die Frau von den Tätern überwältigt, mit Kabelbindern gefesselt und geknebelt worden. Da das Opfer klein, schmächtig und alt gewesen sei, sei das Umrennen der Frau durch den damals 105 Kilogramm schweren Mann „abstrakt lebensgefährlich“ gewesen, stellte das Gericht fest. Anschließend hätten die Täter die Wohnung durchsucht und 3000 Euro Bargeld sowie Schmuck im Wert von rund 2000 Euro erbeutet und seien geflohen. Einer der Täter habe der Frau zuvor aber noch den Knebel aus dem Mund genommen.

Der Fall hatte in Bergneustadt im vergangenen Sommer für einigen Wirbel gesorgt. Die Videoaufnahmen der Überwachungskamera gingen online viral. Ins Netz gestellt hatte sie der Sohn des Opfers. Hierfür war der Mann von der Polizei gerügt worden und sah sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Nach den beiden bislang unbekannt gebliebenen Tätern fahndet die Polizei noch – mit Bildern der Überwachungskamera.

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