Freiheitsberaubung?Verunglückter stellt Strafantrag gegen Rettungsdienst

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Hat ein Team einen Patienten gegen dessen Willen in die Klinik mitgenommen?

Hat ein Team einen Patienten gegen dessen Willen in die Klinik mitgenommen?

Gummersbach – Ob die Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit einem Unfall auf der A4 und dem Transport eines Verletzten ins Gummersbacher Krankenhaus wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung ermitteln wird oder nicht, ist nach wie vor offen. Wie berichtet, könnte der Patient, der sich am 12. Oktober auf der A4 in Höhe der Gemeinde Reichshof mit seinem Auto fünf Mal überschlagen hat, gegen seinen Willen ins Krankenhaus eingeliefert worden sein.

Klar ist inzwischen aber, dass die Polizisten der Autobahnpolizei, die den Unfall aufgenommen haben, einen Strafantrag aufgenommen haben, den der Verunglückte ihnen unterschrieben hat. Das hat Christoph Schulte als Pressesprecher des Kölner Polizeipräsidenten am Freitag auf Nachfrage dieser Zeitung berichtet. Er schilderte weiter, dass der Mann gefragt worden sei, ob er Anzeige erstatten wolle, was dieser bejaht habe. „Und dann sind wir gehalten, dem nachzugehen. Die Kollegen haben das gemacht, was sie machen müssen“, so der Sprecher weiter. Sie hätten sowohl einen reinen Bericht über das eigentliche Unfallgeschehen und einen weiteren über die Ungereimtheiten am Unfallort verfasst. Also die Schilderungen über eine mögliche Freiheitsberaubung durch den Rettungsdienst des Oberbergischen Kreises.

Im nächsten Schritt gehe dieses Paket nun an die Kölner Staatsanwaltschaft. Dort werde geklärt, ob es einen Anfangsverdacht auf eine mögliche Freiheitsberaubung gebe. Wenn ja, gehe der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an die Autobahnpolizei oder die Kreispolizeibehörde im Oberbergischen zurück.

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Kreisdirektor Klaus Grootens sagte auf Nachfrage dieser Zeitung, dass es abzuwarten bleibe, ob die Ermittlungsbehörden, also die Polizei und die Staatsanwaltschaft, klären werden, ob in dem geschilderten Fall etwas Strafrechtliches im Raum stehe. Er bat in diesem Zusammenhang um Verständnis dafür, zum jetzigen Zeitpunkt des Vorgangs in der Sache nichts sagen zu können.

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