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GerichtOpfer belastet nach Überfall in Marienheider Notunterkunft seinen älteren Bruder

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Blick auf das Landgericht Köln.

Verhandelt wird am Landgericht Köln.

Der Vorwurf lautet auf schwerer Raub, der eine Mindeststrafe von drei Jahren Haft nach sich zöge, wenn die Vorwürfe sich als wahr erweisen würden.

Im Prozess gegen ein Brüderpaar (39 und 21), das im Dezember 2024 seinen 31 Jahre alten Bruder in einer Notunterkunft in Marienheide überfallen und ausgeraubt haben soll, hat der 31-Jährige am Mittwoch insbesondere den 39-Jährigen schwer belastet. „Das ging alles von meinem älteren Bruder aus“, sagte der 31-Jährige im Zeugenstand. Der jüngere sei „nicht schuld“. Der ältere Bruder habe am Morgen des 1. Dezember 2024 erst die Tür zu seinem Zimmer in der Notunterkunft eingedrückt, ihm dann mit dem Griff eines Messers aufs Auge und anschließend mit Fäusten ins Gesicht geschlagen.

Den aus Afghanistan stammenden Angeklagten wird in dem Prozess konkret vorgeworfen, gewaltsam in das Zimmer ihres Bruders in der Notunterkunft eingedrungen zu sein, diesen anschließend zusammengeschlagen und um 10.000 Euro in bar sowie zwei Mobiltelefone mit einem Gesamtwert von rund 2000 Euro erleichtert zu haben. Der Vorwurf lautet auf schwerer Raub, der eine Mindeststrafe von drei Jahren Haft nach sich zöge, wenn die Vorwürfe sich als wahr erweisen würden.

Älterer Bruder soll laut Zeuge auch Todesdrohungen ausgestoßen haben

Der ebenfalls aus Afghanistan stammende Zeuge erklärte weiter über seinen Dolmetscher, dass sein älterer Bruder auch Todesdrohungen ausgestoßen habe: „Er sagte zu mir: Wir wollen Dich umbringen.“ Zudem habe der 39-Jährige den 21-Jährigen nach der ersten Attacke angewiesen, mit einem Stock auf seine Beine einzuschlagen, berichtete der 31-Jährige weiter. Der 39-Jährige habe währenddessen auf seinem Bauch gesessen und ihn fixiert. Gegenüber der Polizei hatte der Zeuge ausgesagt, dass die Brüder von dem Geld gewusst hätten. Weiter hatte er behauptet, dass sie es für ihre „Kokain- und Haschisch-Geschäfte“ gewollt hätten, was der Zeuge vor Gericht auf Nachfrage bestätigte.

Über die Herkunft des doch beträchtlichen Bargeldvorrats von 10.000 Euro erklärte der 31-Jährige, dass es sich um Lohn aus einem Job bei einer Zeitarbeitsfirma gehandelt habe. Er lasse Geld nicht gerne auf der Bank und habe es lieber bei sich.

Die beiden angeklagten Brüder hatten den Anklagevorwurf am ersten Verhandlungstag abgestritten. Demnach hätten sie ihren Bruder an jenem Morgen nur besuchen und zur Rede stellen wollen, weil dieser die Familie — insbesondere die Eltern — auf sozialen Medien beleidigt und bedroht habe. Doch der 31-Jährige habe nicht reden wollen, sondern sie mit Stockschlägen aus dem Zimmer getrieben.

Bereits am Montag hätte der 31-Jährige eigentlich vor dem Landgericht aussagen sollen, war aber unentschuldigt fern geblieben. Daraufhin hatte das Gericht die polizeiliche Vorführung angeordnet sowie ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Am Mittwoch brachten zwei Polizeibeamte den 31-Jährigen bis in den Gerichtssaal. Der Prozess wird fortgesetzt.