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Haft auf BewährungWaldbrölder wegen Kinderpornografie vor Gericht

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Das gestellte Foto zeigt einen Mann, der auf einen Smartphone eine Porno-Internetseite anschaut.

Ein Mann schaut sich auf einem Smartphone eine Porno-Internetseite an (gestellte Szene). 

Weil er Kinder- und Jugendpornografie hergestellt und verbreitet hat, wurde ein 64-jähriger Mann als Waldbröl zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Ein 64-jähriger Waldbröler stand vor dem Amtsgericht in der Marktstadt. Laut Anklage hatte der Mann kinder- und jugendpornografische Schriften besessen, er soll sie darüber hinaus auch verbreitet und selbst hergestellt haben. Unter anderem wurden bei Durchsuchungen auf Endgeräten wie Laptop, Tablet und einer Festplatte Kinder- und jugendpornografische Bilddateien gefunden.

Dem Mann wurde weiter vorgeworfen, von der besten Freundin seiner Lebensgefährtin als auch deren Tochter ohne deren Wissen Bilder gemacht zu haben, auf denen sie unter anderem beim Toilettengang zu sehen sind. Zudem soll er ein Video mit pornografischem Inhalt auf Social Media geteilt haben.

Geständnis abgelegt

Der Angeklagte legte zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht unter Leitung von Richter Andreas Dubberke ein vollumfängliches Geständnis ab und ersparte damit nicht nur den Zeuginnen eine Aussage, sondern auch allen Prozessbeteiligten eine über Stunden währende Sitzung. Das Gericht verurteilte den Mann zu einem Jahr Freiheitsentzug. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem wurde die Auflage verhängt – zunächst befristet auf ein Jahr – dass der 64-Jährige nur im Beisein einer weiteren volljährigen Person Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre unterrichten darf. Diese Auflage erfolgte mit Hinblick darauf, dass der 64-Jährige im pädagogischen Bereich tätig ist.

„Ich stehe heute hier, weil ich mich für das, was ich getan habe, verantworten muss. Es gibt dafür keine Entschuldigung
Der Angeklagte

In der Verhandlung versuchte er nicht, Erklärungen für seine Taten zu finden. Er verlas einen Text, in dem er sich für sein Handeln aufrichtig entschuldigte. „Ich stehe heute hier, weil ich mich für das, was ich getan habe, verantworten muss. Es gibt dafür keine Entschuldigung“, sagte der Mann. Er habe viel zu viele Stunden vor dem Computer verbracht und dies habe auch zur Entfremdung von seiner Familie geführt.

Hausdurchsuchungen hatten sein „Geheimnis“ zu Tage gefördert. „Ich kann mich glücklich schätzen, dass meine Familie, insbesondere meine Lebensgefährtin, trotzdem hinter mir stehen“, sagte er und blickte dabei in den Zuschauerraum. Er habe sich sowohl mit der Freundin seiner Lebensgefährtin, deren Mann sowie mit der Tochter ausgesprochen.

„Ich musste mich ihnen gegenüber dann ja offenbaren. Das war eine der schlimmsten Momente, das können sie mir glauben. Ich habe mich entschuldigt und zum Glück hat es der Freundschaft der beiden keinen Abbruch getan“, so der Angeklagte. Er sei froh, dass alles ans Licht gekommen ist. Es sei für ihn auch der Anlass gewesen, eine Therapie in Angriff zu nehmen. „Ich habe teilweise Stunden am PC verbracht. Die Therapie war längst überfällig“, so der Angeklagte. Seit zweieinhalb Jahren geht er regelmäßig, ohne Unterbrechung, zu den Sitzungen. „Ich schwöre, dass ich so etwas nie wieder mache“, sagte der 64-jährige.

Während der Staatsanwalt am Ende des Verfahrens für die drei Anklagepunkte jeweils drei Monate Freiheitsstrafe und somit eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten plus Geldauflage und der Verteidiger eine Geldstrafe beantragte, entschied das Gericht anders und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Als Auflage gab es aber keine Geldstrafe sondern die Auflage, vorerst nicht alleine Minderjährige zu unterrichten.