Wie ein Angestellter über Jahre mehrere Hundert Tausend Euro abzweigen konnte
Mehrere 100.000 Euro unterschlagenGeld für Geschenke an die Ehefrau, Koks und Prostituierte ausgegeben

Vor dem Landgericht Köln muss sich derzeit ein 49 Jahre alter Bergheimer wegen Unterschlagung verantworten.
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Rund 300.000 Euro soll ein Angestellter (49) einer Bergheimer Hausverwaltung laut Kölner Staatsanwaltschaft zwischen 2017 und 2019 unterschlagen und für eigene Zwecke genutzt haben. Oder, wie es die Staatsanwältin pointiert ausdrückte: „Er gab es unter anderem für Kokain und Prostituierte aus.“ Am Montag wurde im Strafprozess gegen den 49-jährigen Familienvater nun plädiert. Demnach könnte der Angeklagte — zumindest, was die strafrechtliche Sanktion angeht — mit einem blauen Auge davonkommen. Denn neben dem Verteidiger des 49-Jährigen forderte auch die Staatsanwältin eine bewährungsfähige Strafe.
Von 1999 bis 2019 war der Angeklagte Angestellter in einer Immobilienverwaltung, wo er für die kaufmännische und technische Verwaltung von Häusern und ein Großobjekt der Verwaltungsfirma in Bergheim verantwortlich war. Im Rahmen dieser Verwaltungstätigkeit hatte der Angeklagte auch Zugriff auf ein Hausmeisterkonto einer Wohneigentümer-Gemeinschaft, von dem er wiederholt Geldbeträge abhob und für sich behielt. Neben dem angesprochenen Kokain, das der Angeklagte laut eigenen Angaben zur Leistungssteigerung bei der Arbeit konsumierte, und den Prostituierten, habe er damit auch Geschenke für seine Frau und Urlaubsreisen bezahlt.
15.000 Euro für Schadenswiedergutmachung überwiesen
Als Schadenswiedergutmachung hatte der Angeklagte sich in der zurückliegenden Woche bei Bekannten 15.000 Euro zusammengeliehen und über seinen Verteidiger an den Geschädigten überwiesen. Da das Gehalt des derzeit bei einem Paketzulieferer arbeitenden Angeklagten bis zur Pfändungsgrenzen schon seit einigen Jahren in die Schadenswiedergutmachung fließt, befand die Anklägerin: „Eine recht hohe Summe unter diesen Umständen.“ Ursprünglich angeklagt waren 227 Fälle mit einem Gesamtschaden von rund 300.000 Euro.
Nach Einstellung von etlichen Fällen blieben 172 mit einer Summe von rund 241.000 Euro übrig, deren Einziehung die Staatsanwältin beantragte. Der Grund für die Einstellungen war, dass bei vielen vom Angeklagten getätigten Abhebungen nicht einwandfrei geklärt war, ob sie nicht — im Zweifel für den Angeklagten — doch für Hausmeistertätigkeiten ausgegeben worden waren und damit ihrem eigentlichen Zweck gedient hatten. Strafschärfend wertete die Anklägerin hingegen das abgezockte Vorgehen des Angeklagten, der regelmäßig von seinem Chef ausgefüllte Überweisungsträger gefälscht und aus dreistelligen Beträgen vierstellige gemacht hatte.
Verteidiger Jürgen Auer, der auch eine Bewährungsstrafe forderte, betonte, dass einem Wirtschaftsprüfer „bei vernünftiger Arbeit“ der Betrug hätte auffallen müssen. „Da hätte man viel früher merken müssen: Da stimmt etwas nicht“, sagte Auer. Ein Urteil soll am Freitag gesprochen werden.
