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Kölner Richter wird deutlichFrüherer Rocker wegen Folter-Video zu hoher Haftstrafe verurteilt

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Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und  Fin Keith Habermann (l.) im Kölner Landgericht

Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann (l.) im Kölner Landgericht

Onur G. (38) hatte beim Prozess am Landgericht alles abgestritten und von einer Inszenierung gesprochen.

Ein früheres Mitglied der Rockergruppierungen Bandidos und Hells Angels muss wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung für rund neun Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Köln sah es am frühen Dienstagabend als erwiesen an, dass Onur G. (38) einen Bekannten folterte und ihn zwang, die Patrone einer Schusswaffe zu schlucken – vor laufender Handykamera. Die Verteidiger hatten von einer Inszenierung gesprochen und auf Freispruch plädiert.

Köln: Fünf Videos zeigen Folter-Tat in Istanbuler Hotel

Die fünf Videosequenzen von dem Geschehen aus dem August 2024 seien das zentrale Beweismittel, erklärte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann, die eine eindeutige Geschichte erzählten. „Wir halten es für ausgeschlossen, dass man eine solche schauspielerische Leistung entfalten kann“, sagte Kaufmann in der Urteilsbegründung, zumal das Geschehen teilweise live gestreamt worden sei. Dem Geschädigten sehe man die Todesangst an. Zuvor sei dieser von hinten niedergeschlagen worden.

Schläge seien auf den Videos zu erkennen, Todesdrohungen zu hören und die Ankündigung, ihm Geschlechtsteile auf die Stirn zu tätowieren. Dann das erzwungene Herunterschlucken der Patrone, während Onur G. eine Waffe in der Hand hält. Völlig authentisch habe das Opfer um sein Leben gefleht, als die Täter ihn mit einem Stofftuch hätten knebeln wollen und er auf sein Asthma hingewiesen habe, sagte Kaufmann. Das Gericht wertete den Vorgang als reine Bestrafungsaktion.

Der Geschädigte soll zuvor eine Dame aus dem Escort-Bereich beschimpft haben, erklärte der Richter. Um dieser Genugtuung zu verschaffen, habe man sie per Handy live dazugeschaltet. Als Tatort gilt ein Hotel in Istanbul. Da Onur G. aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Flughafen Köln/Bonn festgenommen wurde, konnte der Fall hier verhandelt werden. Offenbar rivalisierende Rocker aus dem Ruhrgebiet hatten der Staatsanwaltschaft in Duisburg die Folter-Videos zugespielt.

Köln: Der Geschädigte wollte beim Prozess nicht aussagen

Erschwert wurde das Verfahren dadurch, dass der Geschädigte nicht aussagen wollte, angeblich aus Angst. Sein Aufenthaltsort ist mittlerweile unbekannt. Die Verteidiger Carsten Rubart und Finn Keith Habermann monierten, dass das Gericht zwei benannte Zeugen aus der Türkei nicht hören wollten.

Diese hatten angegeben, bei dem Vorfall in dem Hotelzimmer dabei gewesen zu sein. Ihr Freund Onur G. sei unschuldig, ließen sie verlauten. Das Landgericht ging von einer Falschaussage aus. Dieser Punkt dürfte eine Rolle bei der Revision spielen, deren Einlegung die Verteidiger erwägen. Dann würde der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.