Die Beweisaufnahme im Fall Hans Müller (Name geändert) ergab kein verwertbares Ergebnis. Wie der Brand zustande kam, bleibt unklar.
„Mandant ist hochintelligent“Bensberger Gericht spricht Mann aufgrund fehlender Beweise für Brandstiftung frei

Kommt als mögliche Brandursache in Frage: eine brennende Zigarette. Aber auch ein Elektrogerät kommt in Frage. (Symbolbild)
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Damit hatte niemand gerechnet: Der Saal des Schöffengerichts Bensberg war zu Beginn der Sitzung bis auf den letzten Platz gefüllt. Im Zuschauerraum saß eine Klasse der Otto-Hahn-Realschule, die in der letzten Schulwoche eine willkommene Abwechslung zum normalen Unterricht erlebte. Für die Schüler wurde es eine lehrreiche Stunde, in der sie hautnah miterlebten, wie sich Gerichtsverhandlungen entwickeln.
Zunächst jedoch stand der Vorsitzende Richter Dr. Max Friedrich vor dem Problem, dass die Ladung eines wichtigen Zeugen nicht zugestellt werden konnte. Doch die Polizei sprang ein, spürte den Zeugen auf, der inzwischen in Herkenrath wohnte, und brachte ihn rechtzeitig zur Verhandlung.
Mein Mandant ist hochintelligent, intelligenter als 95 Prozent der im Gerichtssaal Anwesenden
Der Angeklagte, Hans Müller (Name geändert), musste sich wegen vorsätzlicher Brandstiftung verantworten. Zur Tat: Am 11. November 2022 kam Müller aufgeregt zum Wagen der Sozialarbeiterin gelaufen. Zuvor hatte er bereits mit der Zeugin an der Tür während ihres Rundgangs durch die damalige Notunterkunft am Hoppersheider Busch gesprochen. „Da wirkte er noch ruhig“, sagte die Zeugin. Am Wagen habe ihr Müller aufgeregt gesagt, es sei viel sicherer, schwer entflammbare Matratzen für die Notunterkunft anzuschaffen. Nur 15 Minuten später stand sein Zimmer in Flammen.
Bereits am Anfang der Verhandlung erklärte Müllers Verteidiger, Udo Klemmt, dass sein Mandant zu seiner Person aussagen, sich ansonsten jedoch schweigend verteidigen werde. Dennoch gab der Klemmt eine Erklärung ab: „Mein Mandant ist hochintelligent, intelligenter als 95 Prozent der im Gerichtssaal Anwesenden“, begann er mit einer steilen These. Dann führte er aus: Ein Zeuge aus der Unterkunft habe zu Müller gesagt: „Deine Hütte brennt“, woraufhin dieser dem Angeklagten einen Feuerlöscher zugeworfen habe, der jedoch nicht funktionierte. Daraufhin sei Hans Müller aus dem Fenster gesprungen und habe sich erheblich verletzt. Wie genau das Feuer entstanden sei, bleibe jedoch im Dunkeln. Eine vorsätzliche Brandstiftung sei jedenfalls aus seiner Sicht nicht nachzuweisen.
Zeuge wirft Angeklagtem nicht funktionierenden Feuerlöscher zu
Die anschließende Beweisaufnahme brachte tatsächlich kein verwertbares Ergebnis. Der Polizeibeamte, der den Brand untersuchte, meinte, es sei unklar, wie das Feuer entstanden ist. Es könne eine brennende Zigarette gewesen sein, aber auch ein defektes Elektrogerät. Auch der von der Polizei zum Gericht gebrachte Zeuge sagte aus, er habe den Brand erst bemerkt, als Rauch in sein Zimmer drang. Dann habe er dem Angeklagten den besagten, nicht funktionierenden Feuerlöscher ins Zimmer geworfen und sei über das Treppenhaus geflüchtet.
Zunächst mussten weitere anstehende Verfahren abgetrennt werden, um das Verfahren zur Brandstiftung abschließen zu können. Diese seien so klein, dass es kein Wunder sei, dass sich die Mafia in Köln so wohl fühle, weil Staatsanwaltschaft und Gerichte sich mit solchen Kleinigkeiten beschäftigen müssten, bemerkte Udo Klemmt schmunzelnd; unter anderem ging es hier um den Diebstahl eines Kamms.
Was in dem Zimmer wirklich passiert ist, wissen wir nicht
Am Ende beantragte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch, da sich eine Brandstiftung ihrer Auffassung nach nicht nachweisen ließ. Dem folgte das Gericht. In der Urteilsbegründung bemerkte der Vorsitzende Richter: „Natürlich ist es irritierend, dass Sie feuerhemmende Matratzen gefordert haben und 15 Minuten später Ihr Zimmer brennt.“
Doch das allein reiche nicht aus, um jemanden für eine Brandstiftung zu verurteilen. „Was in dem Zimmer wirklich passiert ist, wissen wir nicht."
