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Digitale GewaltSo ist die Lage im Rheinisch-Bergischen Kreis

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Zu sehen ist eine zensierte Darstellung von Pornografie auf einem Tablet.

Der Ex-Ehemann von Fernsehmoderatorin Collien Fernandes (rundes Bild) soll KI generierte Pornos von ihr im Internet veröffentlicht haben, wie auf dem Symbolbild (oben) dargestellt wird.

Zwei Fachberaterinnen im Gespräch über sexualisierte Gewalt im Internet, die Folgen und Gesetzeslücken.

Seit etwa drei Wochen fallen in den Medien verstärkt Begriffe wie „Deepfakes“ und „digitale sexualisierte Gewalt“. Sie werden vor allem in Bezug auf den Fall von Collien Fernandes verwendet, der Moderatorin und Schauspielerin, die Vorwürfe gegen ihren Ex-Ehemann und Moderator Christian Ulmen erhoben hat. Er soll mittels KI erstelle Pornos und falsche Profile von ihr online gestellt und sie in der Beziehung über Jahre beleidigt und bedroht haben, auch körperliche Gewalt habe es gegeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für Christine Warning und Kim Halbach von Frauen-Zimmer e.V. in Burscheid, der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Rheinisch-Bergischen Kreis, ist es ihr täglich Brot. Denn wenn es sexualisierte Gewalt im „echten“ Leben gibt, gibt es sie auch in der digitalen Welt, wie sie aus Erfahrung wissen. Schließlich gehe es bei der Ausübung geschlechtsspezifischer Gewalt um Kontrolle und Macht. Digitale Mittel seien nur ein weiteres Instrument dafür. „Das kann unterschiedlich aussehen. Von belästigenden Nachrichten über sexuelle Bilder, die ungefragt erstellt und verschickt werden bis zu Stalking mittels Zugriffs auf den Standort“, zählen sie auf.

Zwei Frauen stehen links und rechts von einem Banner, das Kontaktmöglichkeiten zu einer Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt aufzeigt.

Sie helfen Frauen, die mit sexualisierter Gewalt zu kämpfen haben: Fachberaterinnen Kim Halbach (links) und Christine Warning.

Oft seien die Täter den Betroffenen bekannt. „Ich berate hier seit acht Jahren. Ich habe selten erlebt, dass eine Frau nicht wusste, wer der Täter ist“, erzählt Warning. Meistens handle es sich dabei um Menschen aus dem nahen Umfeld, etwa den Partner. Gerade in toxischen, also zutiefst ungesunden Beziehungen, könne der Grundstein früh gelegt werden, indem der Partner zum Beispiel anbietet, die Handyeinstellungen vorzunehmen. Dabei installierten Täter Software, die eine Standortübermittlung ermöglicht oder Zugriff auf Kontakte. Auch bei modernen Autos sei das möglich. Erkennbar seien solche Tendenzen bereits an einem hohen Maß an Eifersucht. „Dann wird von der Frau gefordert, dass sie erzählt, wo und mit wem sie unterwegs ist, oder es werden Beweisbilder verlangt“, meint Halbach.

Betroffenen von digitaler Gewalt raten die Expertinnen Verschiedenes, je nach Wunsch. „Meistens aber raten wir dazu, die Inhalte bei der Plattform zu melden, in der Hoffnung, dass sie heruntergenommen werden und zu einer juristischen Abklärung“, so Halbach. Es gibt auch Plattformen, die vor weiterem Hochladen unerlaubter Nacktbilder oder Ähnlichem schützen. Auf der Website des Landeskriminalamtes Niedersachsen wird etwa der kostenlose Anbieter ww.stopncii.org empfohlen. Auf der Website der Polizei NRW finden sich weitere sichere Links. Wenn die Betroffene Anzeige erstatten will, sei es wichtig, die Vorfälle zu dokumentieren. „Unbedingt Screenshots machen von den Bildern oder Nachrichten und Tagebuch führen über die Ereignisse. Also wann er aufgetaucht ist zum Beispiel bei Stalking“, erklärt Warning. Je mehr Beweise vorhanden seien, desto wahrscheinlicher sei es, dass es zum Prozess komme.

"Aus Mangel an Beweisen"

Die traurige Realität sei aber, dass viele Fälle schon bei der Staatsanwaltschaft scheitern. „Meistens heißt es aus Mangel an Beweisen“, berichtet Warning. Je nach Situation seien Tonaufnahmen oder Bilder vor Gericht nicht zulässig. Das habe mit Persönlichkeitsrechten des Täters zu tun. Wenn es doch zu einem Prozess komme, könne der sich   über Jahre hinweg ziehen. Wenn sich Hilfesuchende bei Frauen-Zimmer zu diesem Schritt entscheiden, begleiten die Beraterinnen sie bei den einzelnen Schritten und verweisen auf Wunsch an die Psychosoziale Prozessbegleitung.

Über die langwierigen Prozesse bei der Strafverfolgung ärgerten sich die Beraterinnen oft. Die Betroffenen hätten es mit bedrückenden Gefühlen zu tun, von Ohnmacht und des Ausgeliefertseins. Die meisten koste es Überwindung, sich Hilfe zu suchen, da es ihnen peinlich sei oder sie würden denken, dass die Vorfälle nicht gravierend genug seien. Diese Scham sei mit einer der Gründe, weshalb viele Betroffene erst nach langer Zeit darüber sprächen oder sich Hilfe suchten. „Gerade in Partnerschaften ist das mit einer gewissen Dauer verbunden. Über lange Zeit kann sie das auch psychisch verändern, dass sie sich zurückzieht und den Kontakt zu Freunden abbricht“, warnen sie. Deshalb sei es so ein großer und wichtiger Schritt, sich anzuvertrauen.

Gesetzeslage ist ausbaubar

In den Augen der Beraterinnen ist die Gesetzeslage in jedem Fall ausbaubar. Eine Strafverfolgung ist bisher nur über andere Bereiche möglich, etwa bei Bedrohung, Recht am eigenen Bild, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung oder Ähnliches. „Gerade bei der Strafverfolgung fehlen auch oft die technischen Mittel oder das Know-how. Fortbildungen wären da gut“, meint Halbach. Auch für Beratungsstellen wie ihre wären das wertvolle Investitionen. Das sei aber, wie so vieles, eine Frage des Geldes. Mit den 1,5 Stellen, die sie bei Frauen-Zimmer zu dritt besetzen für den gesamten Kreis, sei es ohnehin nicht einfach, dem Bedarf gerecht zu werden. Andere wirkungsvolle Mittel seien eine bessere Anerkennung von Beweisen, die Plattformen zur Verantwortung zu ziehen oder Präventionsarbeit, sowohl an Schulen als auch für Erwachsene.

Dass Fernandes sich an die Öffentlichkeit gewandt hat, finden die beiden sehr gut. Schließlich erfordere das großen Mut. Sie wünschten sich allerdings, dass das Thema generell im Bewusstsein bleibe und nicht nur, wenn solche Fälle ans Tageslicht kämen. „Und vor allem ist es strukturell zu betrachten. Solange wir mit steigender geschlechtsspezifischer Gewalt zu kämpfen haben, wird es sie auch im digitalen Raum geben“, sagt Halbach.

Betroffene von sexualisierter Gewalt aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis ab 14 Jahren können sich unter der Telefonnummer (02174) 10 47 oder per E-Mail an team@frauenberatung-burscheid.de an die Beraterinnen wenden. Weitere Infos gibt es auf der Website. www.frauenberatung-burscheid.de