StraßenbaubeiträgeKommunen in Rhein-Berg warten auf das Land NRW

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Schilder mit der Aufschrift „Rote Karte für die Strabs! Straßenbaubeiträge weg!“sowie „Straße saniert, Bürger ruiniert“ hängen am Zaun an einem Grundstück.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sorgt immer wieder – das Foto stammt aus Niedersachsen – für Proteste. Die Handhabung ist von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Rösrather Bürgerinnen und Bürger müssen weiterhin keine Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen zahlen. Wir erklären, wieso.

Bei Straßenausbauvorhaben in Rösrath müssen betroffene Anlieger weiterhin keine Beiträge bezahlen. Damit ist die Praxis der Stadt Rösrath ähnlich wie in einigen Nachbarkommunen. Im April 2022, im Vorfeld der Landtagswahl, erklärte Dezernent Christoph Herrmann gegenüber dieser Zeitung zunächst, angesichts einer möglichen Neuregelung auf Landesebene stelle die Stadt Straßenausbau-Projekte, die davon betroffen sein könnten, zunächst zurück – damit musste sie auch keine Anlieger zur Kasse bitten.

Doch nun lässt eine neue Landesregelung auf sich warten und Rösrather Ausbau-Vorhaben gehen inzwischen weiter, doch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen nach wie vor keine Beiträge zahlen. Das ist möglich, weil die Stadt Rösrath eine Fördermöglichkeit durch das Land NRW nutzt. „Solange die Möglichkeit besteht, beantragen wir das“, erklärt Herrmann.

Rösrath: Land NRW bewilligte bisher alle Anträge

Bisher seien alle von der Stadt Rösrath gestellten Anträge bewilligt worden. Die Förderung der Ausbau-Projekte erfolgt über die NRW-Bank auf Grundlage der „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“, Fördergeber ist das Land NRW. Möglich ist die Übernahme von 100 Prozent der Kosten, die für betroffene Anlieger anfallen würden, den notwendigen Antrag muss die jeweilige Kommune stellen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, das heißt, dass die Anlieger auch zu einem späteren Zeitpunkt nichts zahlen müssen.

Diese Förderung ist möglich für nachträgliche Ausbaumaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz, nicht für die erstmalige Erschließung einer neuen Straße. In den Genuss der Förderung kommen nur die Anlieger, nicht die Kommunen. Das heißt: Die jeweilige Stadt oder Gemeinde zahlt bei einem geförderten Vorhaben unverändert den kommunalen Anteil, die Anlieger zahlen nichts. Auf den Einsatz der Stadt Rösrath zugunsten von betroffenen Anliegern zeigt Herrmann sich durchaus ein wenig stolz: „Da waren wir in Rösrath ganz vorne mit dabei – pro Bürger.“

Klipp und klar hat auch die Gemeinde Odenthal erklärt, dass sie die Fördermöglichkeit durch das Land nutzt, ebenso die Stadt Overath – wobei der Beigeordnete Thorsten Steinwartz (CDU) darauf hinwies, dass die Voraussetzung dafür sei, dass die Fördertöpfe nicht ausgeschöpft seien. Zur Praxis in Kürten erklärte Bürgermeister Willi Heider, die Fördermöglichkeit werde genutzt, aber zunächst eine Rechnung für die Anlieger erstellt.

In Bergisch Gladbach gibt es laut Stadtverwaltung zurzeit keine Straßenausbau-Vorhaben, die abzurechnen sind. Eine Aussage, wie die Stadt sich dabei verhalte, sei daher aktuell nicht möglich, sagte Sprecher Martin Rölen. Die Fördermöglichkeit durch das Land sei der Stadt aber bekannt.


Problem auf allen Ebenen

Lothar Blaschke ist Vorsitzender des Vereins „Stop von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“. Sein Verein agiert bundesweit und die Situation in Rhein-Berg überrascht ihn keineswegs. „In Nordrhein-Westfalen gehen verschiedene Kommunen unterschiedlich mit der Situation um.“ Die „Situation“ ist eine fehlende eindeutige Regelung im Kommunalabgabengesetz.

„Wer sich allein auf die Buchstaben des Gesetzes verlässt, der wird auch in Zukunft weiter Beitragsbescheide an die Bürger verschicken.“ Sich auf Förderrichtlinien zu verlassen, sei eben ein Weg mit einem Restrisiko. Aber es geht noch schlimmer. Blaschke kennt etwa Fälle in Niedersachsen, in denen die zwei Nachbarkommunen vollkommen unterschiedlich agieren. Grundlage dort sei ein „Kann-Gesetz“, das es den Kommunen erlaubt, auf die Beiträge zu verzichten – und sie dann aus dem kommunalen Haushalt zu bezahlen.

Die Entscheidung haben dort die Räte. Blaschke: „Das ist dann eine Entscheidung vor Ort.“ Für ihn ein absolutes Unding. „Ohne Übertreibung kann ich sagen, dass viele Menschen hier ihren Glauben an die Demokratie verlieren.“ Er rät allen Betroffenen, möglichst schnell zu handeln. Wenn die Bescheide erst einmal verschickt sind, sei es meist für einen effektiven Widerstand zu spät. Ohne in dem ganzen Verfahren beteiligt zu sein, gelte nach Zusendung des Bescheids eine vierwöchige Zahlungsfrist. Dabei sei eine Klage so gut wie aussichtslos.

Blaschke: „Bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht ist die Ungleichbehandlung der Bürger je nach Kommune und Land für rechtens erklärt worden.“ Letztlich sei das Problem nur politisch durch klare Gesetze zu klären. Er ist sicher, dass spätestens bei der nächsten Landtagswahl wieder versprochen wird, dass die Straßenausbaubeteiligung auch in NRW abgeschafft wird. So wie es derzeit in acht Bundesländern der Fall sei. (nie)

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