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Kokain und SportwettenMildes Urteil für 49-jährigen Familienvater aus Bergheim

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Blick auf das Landgericht Köln.

Die 16. Große Strafkammer verurteilte den Familienvater zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Der Angeklagte, der als Hausverwalter arbeitete, hob über Jahre fast täglich Geld von einem Hausmeisterkonto, zu dem er Zugriff hatte, ab.

Es wurde das erwartete milde Urteil für einen 49-Jährigen, der als Angestellter einer Hausverwaltung über Jahre Gelder veruntreut hatte. Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, verurteilte die 16. Große Strafkammer den Familienvater wegen 172-facher Untreue sowie 42-facher Urkundenfälschung in den Jahren 2017 bis 2019 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 243.000 Euro an.

Bergheim: 49-Jähriger hat rund 650.000 Euro bereits wiedergutgemacht

Das Gericht stellte den 49-Jährigen zusätzlich für drei Jahre unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers. Zudem muss der Mann binnen eines Jahres 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. „Mit Haft wäre in diesem Fall keinem geholfen“, sagte die Vorsitzende Sabine Grobecker in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, arbeite und bekomme seinen Lohn nur bis zur Pfändungsfreigrenze ausgezahlt. Der Rest werde direkt weggepfändet, um Schulden aus strafrechtlich bereits verjährten Fällen von Untreue zurückzuzahlen.

Rund 650.000 Euro hat der 49-Jährige bereits durch aufgenommene Kredite und den Verkauf einer Eigentumswohnung wiedergutgemacht. Zudem hatte er dem Opfer, seinem früheren Arbeitgeber, im Prozess 15.000 Euro gezahlt – Geld, das er sich bei Bekannten zusammengeliehen hatte.

Laut der Urteilsbegründung hatte der Angeklagte, der als Hausverwalter arbeitete, Zugriff auf ein Hausmeisterkonto, von dem er über Jahre fast täglich Geld für sich abhob. Das Geld verjubelte er für Kokain, Prostituierte und Sportwetten – mit letzteren hatte er eigentlich das verprasste Geld wieder zurückgewinnen wollen. „Sowas klappt ja aber meistens nicht“, so Grobecker trocken. Um für eine entsprechende Deckung auf dem Hausmeisterkonto zu sorgen, hatte der Angeklagte auch wiederholt von seinem Chef ausgefüllte Überweisungsträger gefälscht.

Zudem hatte er Kontoauszüge in den Geschäftsunterlagen seines Arbeitgebers verschwinden lassen, was das Gericht strafschärfend als „akribische Verdeckungshandlungen“ wertete.