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Segmüller-ErweiterungPulheim wartet auf Entscheidung des OVG Münster

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Zu sehen ist der markante Eingang des Einrichtungshauses Segmüller in Pulheim.

Die Stadt Pulheim hat dem Unternehmen genehmigt, die Verkaufsfläche von 30.000 auf 38.000 Quadratmeter zu erweitern.

Pulheim möchte in Berufung gehen. Wann die Richter in Münster über den Zulassungs-Antrag entscheiden, ist noch nicht abzusehen. 

Das Verwaltungsgericht Köln hält die Baugenehmigung für die Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller von 30.000 auf 38.000 Quadratmeter für rechtswidrig, die Stadt müsse sie aufheben. In der mündlichen Verhandlung im Oktober 2025 hatten die Richter in ihrer Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass sie die Klagen der Städte Bergheim (Az: 23 K 5478/23) und Leverkusen (23 K 5213/13) gegen die von der Stadt Pulheim im August 2023 erteilte Baugenehmigung für zulässig halten.

Pulheim: Stadt strebt Berufung an

Die Klägerinnen halten sie für rechtswidrig, weil sie einem Vergleich widerspreche. Die Stadt Pulheim sieht dies bekanntlich anders. Im vergangenen Dezember hat sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. Das Verfahren sei anhängig, es lasse sich zeitlich noch nicht abschätzen, wann darüber entschieden wird, teilt eine Sprecherin des OVG nun auf Anfrage der Redaktion mit. „Über diese Rechtsmittel wird im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung entschieden.“

In der Verhandlung im Oktober 2025 waren die Juristen ausführlich auf den Vergleich eingegangen. Darin hatten die Städte Bergheim, Leverkusen, Pulheim und die Firma Segmüller festgelegt, dass die Verkaufsfläche auf maximal 30.000 Quadratmeter begrenzt ist. Segmüller hatte zunächst mit 45.000 Quadratmetern geplant.

Dieser „öffentlich-rechtliche Vertrag“ sei für alle Beteiligten bindend, hatte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung erklärt. Somit hätte die Stadt Pulheim die Baugenehmigung für die Erweiterung nicht erteilen dürfen. Es gehe um Rechtssicherheit und Klarheit auf unbestimmte Zeit. Die Beteiligten hätten den Vergleich sogar auf Rechtsnachfolger übertragen.

Nachdem die Stadt die Baugenehmigung im August 2023 erteilt hatte, hatte die Firma Segmüller die Verkaufsfläche erweitert, indem sie Trennwände im bestehenden Gebäude versetzt hat. Da das Urteil des Verwaltungsgerichts von Oktober noch nicht rechtskräftig ist, haben sie noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verkaufsfläche in dem Pulheimer Einrichtungshaus.