Im Prozess um ein Kerpener Drogenlabor befand das Kölner Landgericht einen 26-Jährigen schuldig. Der Richter fand deutliche Worte.
„Sie sind das Bauernopfer“26-Jähriger aus Kerpen zu drei Jahren Haft verurteilt

Fahnder des Zolls stellten bei der Durchsuchung in Kerpen zahlreiche Gegenstände sicher.
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Drei Jahre Haft, so lautete am Dienstag das Urteil des Kölner Landgerichts gegen einen Kerpener (26). Die 10. Große Strafkammer befand den Mann des verbotenen Besitzes einer nicht geringen Menge Cannabis in Tateinheit mit Beihilfe zum verbotenen Handel mit Cannabis sowie wegen bewaffneten Besitzes von und Handel mit Cannabis für schuldig.
Dass der Angeklagte am Ende nur die Suppe auslöffelte, die ihm seine „Geschäftspartner“ eingebrockt hatten, daran ließ der Vorsitzende Dr. Alexander Linke schon eingangs der Urteilsbegründung keinen Zweifel: „Sie sind das Bauernopfer“, machte der Richter deutlich. Zuvor hatte er dem Angeklagten bereits mehr als deutlich gemacht, dass er ein Dummkopf sei: „Sie haben sich da auf etwas eingelassen, dass Sie wahrscheinlich selber gar nicht richtig überblickt haben.“
Kerpen: Richter attestierte Angeklagtem ein „dilettantisches Vorgehen“
Laut Gericht hatte der Angeklagte im Juli 2025 aus Spanien zwei Holzkisten geliefert bekommen, in denen sich insgesamt rund eine halbe Tonne Haschisch befand. Das Haschisch sei für den Weiterverkauf bestimmt gewesen. Durch die Annahme der Lieferung und eventuell erwarteter weiterer Lieferungen habe der 26-Jährige sich eine fortdauernde Einnahmequelle verschaffen wollen. „Wie Sie in die Stellung gekommen sind, dass Sie da diese Lieferung bekommen haben, das haben Sie uns nicht schildern wollen“, sagte Linke. Aber allein die Menge von 511 Kilogramm Haschisch deute auf Organisierte Kriminalität hin.
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Dass der Angeklagte keine Hinterleute nennen wollen, interpretierte die Kammer so: Der Angeklagte habe sich „mit Personen eingelassen, die wahrscheinlich wenig Spaß verstehen“. Insgesamt attestierte Linke dem Angeklagten aber ein „dilettantisches Vorgehen“. So habe er eine Scheinfirma zum Empfang der Lieferung aus Spanien unter seinem Klarnamen eingerichtet, „der die Ermittler auch gleich zu Ihnen geführt hat“, so Linke weiter.
Die Kammer konnte hingegen nicht feststellen, dass der Angeklagte auch in einen etwaigen Verkauf des Haschischs eingebunden worden wäre, weshalb im ersten Fall der Anklage unterm Strich eine Beihilfe zum Handel mit und der Besitz einer verbotenen Menge Haschisch stand. Im zweiten Fall der Anklage erging dann noch ein Schuldspruch wegen bewaffneten Besitzes von und Handels mit Cannabis.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten waren neben rund 260 Gramm Marihuana auch noch zwei griffbereite Messer gefunden worden. Ein Spring- und ein sogenanntes Stiefelmesser mit doppelt geschliffener Klinge. 90 Gramm des Marihuanas wertete das Gericht als Eigenbedarf, der Rest sei hingegen für den Weiterverkauf bestimmt gewesen. Nach der Verurteilung entließ das Gericht den 26-Jährigen nach mehr als halbjähriger Untersuchungshaft auf Kaution und unter strengen Auflagen – wie einer täglichen Meldung bei der örtlichen Polizei – auf freien Fuß.

