Pulheim kann das Bad des LVR nicht betreiben, nun müssen Vereinbarungen zu Verkehrssicherungspflicht und Versicherungen erarbeitet werden.
Schwimmbad der DonatusschulePulheim und LVR verhandeln über vertragliche Details

Ein Kind schwimmt in einem Hallenbad. (Symbolbild)
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Das ist eine gute Nachricht für Sportlerinnen und Sportler: Die Schwimmhalle der LVR-Donatusschule an der Donatusschule im Abteiort soll auch künftig wieder von Vereinen genutzt werden können. Derzeit verhandeln der Landschaftsverband (LVR) als Träger der Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und die Stadt Pulheim über vertragliche Details. „Ziel bleibt es, den örtlichen Sport auch künftig an LVR-Schulen zu ermöglichen – außerhalb des Schulbetriebs und auf einer rechtssicheren Grundlage“, so ein Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung.
Bis zum 31. Dezember 2025 hat der LVR mit Sitz in Köln den Vereinen die Schwimmhallen und Turnhallen seiner Schulen direkt zur Verfügung gestellt. Ohne vertragliche Regelung der Betreiberpflichten, wie es heißt. Aufgrund einer neuen Regelung, die der LVR in seinen politischen Gremien seit 2022 angekündigt hat, ist diese Form der Nutzung allerdings zum Jahresende ausgelaufen. „Die Vereine wurden mit dem Vorlauf von einem halben Jahr Vorlauf, also im Juni/Juli 2025 informiert“, so der Sprecher weiter.
Nahtloser Übergang für die Turnhalle
Im November 2023 habe der LVR die Mitgliedskommunen, zu denen auch die Stadt Pulheim gehört, über die Neuregelung informiert. Dazu Ruth Henn, Sprecherin der Stadt Pulheim: „Zur Nutzungsüberlassung mussten zunächst Regelungen in Bezug auf Verkehrssicherungspflicht und Versicherungen getroffen werden.“ Dieser Vertrag zur Nutzung der Turnhalle zwischen Stadt und LVR sowie die entsprechenden Verträge zwischen Stadt und Vereinen seien geschlossen. „Die Vereine konnten die Halle nahtlos seit Jahresbeginn 2026 weiter nutzen.“
Im November 2025 habe der LVR der Stadtverwaltung zudem mitgeteilt, dass eine ähnliche Regelung auch für das Schwimmbad der Donatusschule angewendet werden könne. Auch ein Ortstermin mit Vertretern des Landschaftsverbandes und der Stadt Pulheim hat nach Angaben des LVR-Sprechers schon stattgefunden. Ein Nutzungsvertrag sei allerdings noch nicht zustande gekommen.
Die Gründe erläutert Ruth Henn: „Da die Stadt Pulheim das Schwimmbad des LVR nicht selbst betreiben kann, müssen auch hier notwendige vertragliche Vereinbarungen zu den oben genannten Themen (Verkehrssicherungspflicht und Versicherungen, d. Redaktion) erarbeitet werden.“ Damit solle es Vereinen und Schwimmschulen dann wieder möglich sein, die Schwimmhalle des LVR zu nutzen.
Henn: „Aufgrund der kurzfristigen Mitteilung vor Ende der vom LVR ausgesprochenen Kündigung zum 31. Dezember 2025 war hier kein nahtloser Übergang möglich.“ Sie kündigt an, dass die Stadt die genannten Vertragswerke auch auf ihre eigenen Sportstätten übertragen und entsprechende Nutzungsverträge mit Vereinen schließen möchte, um gleiche Nutzungsbedingungen für Sportstätten im Stadtgebiet herzustellen.
