Die Verteidiger erläutern derweil, warum sie auf eine mildere Strafe für ihre Mandanten plädieren.
Tödlicher Unfall auf A555Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für ehemalige FC-Spieler

Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für die beiden Autofahrer, die an dem Unfall auf der A555 im Dezember 2023 beteiligt waren. Dabei starben eine Mutter und ihre Tochter.
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Im Prozess um das Autorennen mit Todesfolge gegen zwei Ex-FC-Nachwuchsspieler hat die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für den Mercedes-Fahrer und drei Jahre für den Audi-Fahrer gefordert. Die Sühne für den Tod der Studentin Ylvi S., die am 1. Dezember 2023 zusammen mit ihrer 49-jährigen Mutter Christina S. auf der A555 ums Leben kam, reichte dem Nebenklage-Vertreter von Ylvis Vater nicht.
Roman Buschbell appellierte in Anbetracht der Folgen für das Leben der Hinterbliebenen an das Gericht, eine Strafe zu verhängen, die nicht mehr zur Bewährung aussetzbar ist. In welcher Höhe, stellte der Anwalt ins Ermessen der 26. Großen Strafkammer.
Die Verteidiger beider Angeklagter bezweifelten die Beweislage, wonach sich der Audi- und der Mercedes-Fahrer ein verbotenes Kraftfahrzeug-Rennen geliefert hatten. Beide plädierten deshalb in diesem Punkt für einen Freispruch. Den Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs mit Todesfolge erkannten sie jedoch an. Das Vergehen solle aber mit einer bewährungsfähigen Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
