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Urteil nach Hotelier-TodLangjähriger Freund des Opfers muss neun Jahre in Haft

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Tod eines Hoteliers: Neun Jahre Haft für langjährigen Freund

Das Bonner Landgericht hat einen 64-Jährigen wegen Totschlags an einem Hotelier verurteilt. (Illustration)

Das Bonner Gericht hat einen 64-Jährigen wegen Totschlags an einem Hotelier zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Motiv blieb unklar.

Wegen Totschlags an einem Hotelier ist ein 64-jähriger Mann vom Bonner Schwurgericht zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen 70 Jahre alten Freund getötet hat. Damit wichen die Richter von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab, die wegen Raubmordes eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt hatte. Auch die Tochter des Opfers hatte als Nebenklägerin die Höchststrafe gefordert.

Laut Urteil suchte der Angeklagte den Hotelbesitzer im August 2025 in dessen Büro auf und erdrosselte ihn dort mit einem Gegenstand. Ungeklärt blieb, ob der Täter, wie in der Anklage vermutet, eine Halskette und einen Ring mitnahm. Ebenso konnte nicht ermittelt werden, wer das Tablet und das Mobiltelefon des 70-Jährigen entwendete, auf denen sich Aufzeichnungen von Überwachungskameras hätten befinden können. Ein Motiv für die Tat konnte das Gericht nicht feststellen.

„Bündel von Indizien“ überzeugt das Gericht

Trotz offener Fragen war das Gericht von der Täterschaft des 64-jährigen Bonners überzeugt. Ausschlaggebend hierfür waren unter anderem DNA-Spuren, die an der Leiche des Hoteliers gefunden wurden, auch unter einem Klebeband, das um den Kopf des Opfers gewickelt war. Hinzu kamen die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten. Es gebe „ein Bündel von Indizien, die man für eine Verurteilung heranziehen“ könne, so die Erklärung des Gerichts.

Verteidigung kündigt Revision an

Der Verteidiger Martin Kretschmer, der auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert hatte, nannte die Entscheidung ein „Überraschungs-Urteil, mit dem keiner gerechnet hatte“. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zum Ende bestritten und ausgesagt, er habe seinen Freund, den er seit 30 Jahren kannte, nicht umgebracht. Die zahlreichen DNA-Spuren begründete er damit, dass er als Freund jahrelang in der Pension ein- und ausging.

Das Urteil wegen Totschlags ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 64-Jährigen kündigte an, Revision gegen die Entscheidung des Bonner Gerichts einzulegen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.