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Kölner Mammut-KomplexBundesgerichtshof bestätigt Hafturteil für Komplizen von Thomas Drach

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Thomas Drach wurde im Mammut-Verfahren vor dem Landgericht per Helikopter zum Kölner Justizzentrum gebracht.

Thomas Drach wurde im Mammut-Verfahren vor dem Landgericht per Helikopter zum Kölner Justizzentrum gebracht. 

Das Gesamtverfahren um die Raubserie des Reemtsma-Entführers hatte viele Millionen Euro an Steuergeldern verschlungen.

Das juristische Nachspiel einer brutalen Raubserie auf Geldtransporteure in den Jahren 2018 und 2019, die vor allem mit dem Namen des berüchtigten Reemtsma-Entführers Thomas Drach (65) verbunden ist, ist nun auch in seinem vermutlich letzten Kapitel beendet.

Fast zweieinhalb Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil des Kölner Landgerichts hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des Mitangeklagten Eugen W. (57) durch einstimmigen Beschluss als unbegründet verworfen. Damit ist die Verurteilung des niederländischen Komplizen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren vollends rechtskräftig.

Köln: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts

Nach 105 Verhandlungstagen hatte das Landgericht unter Vorsitz von Richter Jörg Michael Bern den Niederländer im April 2024 wegen besonders schweren Raubes sowie wegen Beihilfe in zwei weiteren Fällen schuldig gesprochen. Die Verteidigung hatte das Urteil vor dem Bundesgerichtshof vor allem mit verfahrensrechtlichen Rügen angegriffen und dabei die vermeintlich fehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen sowie die Sachkunde eines Gutachters beanstandet, der die Identitätswahrscheinlichkeit auf Basis von Video- und Handyauswertungen untersucht hatte.

Drach-Komplize Eugen W. saß wegen Rückenbeschwerden zeitweise im Rollstuhl.

Drach-Komplize Eugen W. saß wegen Rückenbeschwerden zeitweise im Rollstuhl.

Die Bundesrichter erteilten diesen Einwänden eine klare Absage. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, habe angesichts der im Übrigen dichten Beweislage für das Landgericht auch aus Aufklärungsgründen kein Anlass bestanden, den Anregungen der Anwälte weiter nachzugehen. Eugen W. wurde für die Beteiligung an drei von insgesamt vier angeklagten Raubüberfällen auf Geldboten im Zeitraum zwischen März 2018 und November 2019 verurteilt. Aktiv mitgewirkt hatte der Niederländer laut Urteil im März 2019 beim Überfall auf einen Werttransporter am Flughafen Köln/Bonn.

Köln: Geldtransporteure am Flughafen mit Kalaschnikow überfallen

Gemeinsam mit Thomas Drach hatte W. die Airport-Geldboten unter Vorhalt einer Kalaschnikow überfallen, wobei ein unvermittelt abgegebener Schuss von Drach einen Transporteur schwer am Oberschenkel traf. Die Beute war an diesem Tag gering: In den Geldkoffern befanden sich lediglich Münzgeld und Parkautomaten-Einnahmen im Gesamtwert von gerade einmal rund 400 Euro. Videoaufnahmen eines Zeugen zeigten die Tat – einen Geldkoffer wollten die Täter zunächst in den viel zu kleinen Kofferraum des Fluchtwagens pressen. Das Auto wurde später in Brand gesetzt.

Die Insassen dieses Geldtransporters wurden im März 2019 am Flughafen Köln/Bonn überfallen.

Die Insassen dieses Geldtransporters wurden im März 2019 am Flughafen Köln/Bonn überfallen.

Bei zwei weiteren Überfällen auf Geldtransporter fungierte Eugen W. als Logistiker – er hatte die Tatautos angemietet. In Limburg im September 2018 wurden 89.850 Euro erbeutet – für die Tat war Thomas Drach angeklagt, wurde aber nicht verurteilt – und 58.600 Euro in Frankfurt am Main im November 2019. Hier hatte Drach erneut einen Geldboten durch Schüsse schwer verletzt. An einem Überfall bei Ikea in Godorf im März 2018 war Eugen W. ebenfalls nicht beteiligt. Thomas Drach hatte 76.000 Euro erbeutet und war durch die Gartenausstellung des Möbelhauses geflüchtet.

Beispielloses Mammut-Verfahren für die Kölner Justiz

Das Drach-Verfahren hatte die Kölner Justiz bis an ihre Leistungsgrenzen gebracht. Der spektakuläre Komplex war von beispiellosen Sicherheitsvorkehrungen geprägt, die den Gerichtsalltag massiv beeinträchtigten. Fast an jedem der 100 Verhandlungstage des Hauptprozesses wurde Drach per Hubschrauber eingeflogen, um mögliche Befreiungsversuche schon im Keim zu ersticken. Der Helikopter landete auf einem gesperrten Justizparkplatz, per Auto ging es weiter zum nahegelegenen Gericht. Dafür waren Straßensperren nötig, die die umliegende Siedlung zeitweise lahmlegte.

Geschätzt hat das Drach-Verfahren knapp 25 Millionen Euro an Steuergeldern verschlungen. Den größten Kostenfaktor stellten dabei die Polizeieinsätze dar. Bei jedem der 100 Verhandlungstage waren zwei komplette Hundertschaften aus ganz Nordrhein-Westfalen eingeteilt – im Früh- und im Spätdienst. Die hochbewaffneten Polizisten waren im und ums Gebäude im Dauereinsatz. Nach damaligen Angaben der Gewerkschaft der Polizei kostete eine Hundertschaft pro Acht-Stunden-Schicht etwa 100.000 Euro, inklusive Gehälter, Material, Verpflegung, Fahrzeuge und Spritkosten.

Köln: Thomas Drach erhielt Sicherungsverwahrung

Das Verfahren selbst war von scharfen Konfrontationen geprägt. So lieferten sich der Angeklagte und dessen Verteidigung verbale Scharmützel mit dem Gericht. Drach brachte im Prozessverlauf immer wieder Verschwörungstheorien an. Wirklich persönliche Angriffe hagelte es vom Verteidiger von Eugen W. – der hatte den Vorsitzenden Richter etwa gebeten, „sich doch ein einziges Mal rechtsstaatlich“ zu verhalten. Und ihn einmal als „Entenmama“ bezeichnet, dem Beisitzer und Schöffen hinterherdackeln würden. Das Verfahren gegen W. war zuletzt vom Drach-Prozess abgetrennt worden. Der Niederländer galt zu oft wegen Rückenbeschwerden als nicht verhandlungsfähig.  

Bereits im Januar 2024 hatte das Landgericht den Reemtsma-Entführer Drach zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete es dessen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an – ein Urteil, das der Bundesgerichtshof im Herbst 2025 ebenfalls rechtskräftig bestätigt hatte. „Herr Drach ist am Boden zerstört“, hatte Drachs neuer Anwalt Michael Hakner danach mittgeilt. Man erwäge den Gang zum Bundesverfassungsgericht. Das kann im seltenen Fall tätig werden, wenn gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen wurde und selbst ein vom BGH abgesegnetes Urteil noch kippen.