Ein Hotelbetreiber starb in seinem Büro. Das Gericht sah die Tat als erwiesen – doch eine Frage bleibt offen.
Erdrosselt und mit Klebeband umwickeltNeun Jahre Haft nach Tötung eines Hotelbetreibers in Bornheim

Blick auf den Schriftzug „Landgericht“ an der Fassade des Gerichtsgebäudes. (Symbolbild)
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Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Hotelbetreibers in Bornheim hat das Landgericht Bonn einen 65-Jährigen wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sprach die Kammer den Angeklagten am Dienstag schuldig.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Mann den 70 Jahre alten Hotelwirt im August 2025 in dessen Büro in Bornheim-Hersel erdrosselt hatte. Anschließend soll er den Kopf des Opfers mit Klebeband umwickelt haben. An der Innenseite des Klebebands wurden DNA-Spuren des Angeklagten gefunden.
Warum musste der Hotelbetreiber sterben?
Bei dem Verfahren handelte es sich um einen Indizienprozess. Der 65-Jährige hatte die Vorwürfe stets bestritten. Dennoch sah das Gericht die Tat als erwiesen an. In der rechtlichen Bewertung folgte die Kammer nicht der Staatsanwaltschaft.
Diese hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Warum der Hotelbetreiber sterben musste, blieb auch nach dem Urteil offen. Ein Tatmotiv konnte im Prozess nicht geklärt werden.
Staatsanwaltschaft sah Habgier und Heimtücke
Bereits kurz nach der Tat war der enge Freund des Hoteliers in den Fokus der Ermittler geraten und festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in ihrer Anklage Mord vorgeworfen und dabei die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe angeführt.
Nach Überzeugung der Anklage soll der Mann sein Opfer überraschend von hinten gewürgt haben, um eine Halskette mit Münzanhänger sowie einen Ring an sich zu nehmen. Zudem ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte geplant haben könnte, nach dem Tod des 70-Jährigen dessen Hotelbetrieb weiterzuführen. (afp/sbo)