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„Musste Essen auf den Tisch bringen“Hennefer Corona-Betrüger kassiert zu Unrecht 21.000 Euro

3 min
FFP2-Masken liegen in einem Karton.

21.000 Euro Corona-Hilfen kassierte ein Hennefer Familienvater zu Unrecht. Wegen Subventionsbetrugs stand er vor dem Siegburger Amtsgericht.

Die Corona-Pandemie, schon fast vergessen, beschäftigt nach wie vor die Justiz. Wegen Subventionsbetrugs stand ein Bankkaufmann aus Hennef vor Gericht.

Unbürokratisch sollte sie sein, die staatliche Corona-Hilfe für Selbstständige, deren Geschäfte wegen der Pandemie-Einschränkungen nicht mehr liefen. Ein paar Klicks, und schon landete das Geld auf dem Konto, das freute auch einen Familienvater aus Hennef. Der beantragte zweimal Neustarthilfe und einmal Soforthilfe, insgesamt 21.000 Euro.

2020 und 2021 kam der warme Regen, doch 2024 folgte die kalte Dusche: Die Bundesanstalt für Finanzwesen, Bafin, erhielt eine Mitteilung von Finanzamt Siegburg, dass der Hennefer die Zuschüsse zu Unrecht kassiert hatte. Parallel bezog er zudem Arbeitslosengeld. Jetzt musste sich der 55-Jährige wegen Subventionsbetrugs vor dem Siegburger Schöffengericht verantworten.   

Der Hennefer Bankkaufmann lebt aktuell vom Bürgergeld

„Ich wollte mich selbstständig machen“, versicherte der verheiratete Vater zweier Söhne. Der Plan, als Handelsvertreter eine Agentur zu gründen, habe schon länger in ihm geschlummert, zuvor hatte er im Vertrieb einer Firma gearbeitet.  Ob er wegen der Pandemie arbeitslos geworden war, blieb unklar in der Hauptverhandlung.

Dass die Coronazeit der schlechteste Moment war für den Schritt in die Selbstständigkeit, räumte er ein. „Nur ein Testzentrum hätte sich gelohnt“, merkte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand an. Bei dem Angeklagten blieb es ohnehin bei dem vagen Plan, an die Umsetzung ging er auch nach der Pandemie nicht.      

Als Motiv für den dreifachen Betrug nannte er seine Familie: „Ich musste schließlich Essen auf den Tisch bringen.“ Seine Frau arbeite lediglich stundenweise als Regaleinräumerin, ob in Teilzeit oder als Minijob, wusste er nicht zu sagen.  

Ich kann mir vorstellen, als Versicherungsvertreter oder Autoverkäufer zu arbeiten
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte vor dem Siegburger Schöffengericht

Von den 21.000 Euro sei nichts mehr übrig, er beziehe mittlerweile Bürgergeld. „Ich will den Schaden aber wiedergutmachen“, betonte der um Worte nicht verlegene 55-Jährige. Helfen soll eine neue Stelle, er sei „in guten Gesprächen“, einen Vertrag habe er allerdings noch nicht unterschrieben. „Ich kann mir vorstellen, als Versicherungsvertreter oder Autoverkäufer zu arbeiten.“   

In seinem ursprünglichen Beruf gebe es wohl keine Chance für ihn, sagte der Richter. Der Angeklagte hat Bankkaufmann gelernt. Ein Versuch seiner Strafverteidigerin, ihn in gutem Licht erscheinen zu lassen, war für das Gericht allzu durchsichtig. Als die Anwältin an ihren Mandanten gerichtet meinte: „Sie sind sonst keiner, der andere übers Ohr haut“, widersprach Ulrich Wilbrand energisch: „Das würde ich nicht sagen.“

Der Vorsitzende Richter zählte die sechs Vorstrafen des 55-Jährigen auf, ähnlich gelagerte Delikte wie Betrug, Steuerhinterziehung, Verletzung der Unterhaltspflicht und falsche Versicherung an Eides statt. Auf seinem Konto liegt längst eine Pfändung. Eine alte Geldstrafe von 12.000 Euro zahle er derzeit in Miniraten ab, teilte die Verteidigerin mit.  

Für den Subventionsbetrug kassierte er nun eine Haftstrafe von neun Monaten. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, er lebe in familiär sozial gefestigten Verhältnissen und bemühe sich, eine Arbeit zu finden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Neben den Kosten für das Verfahren und seine Anwältin muss er die betrügerisch erlangte Corona-Hilfe in Höhe von 21.000 Euro zurückzahlen. Der zuständige Bonner Staatsanwaltschaft treibe solche Gelder engagiert ein, schilderte der Richter: „Er geht bis zur Taschenpfändung.“

Nach dem Urteilsspruch stellte Wilbrand dem Hennefer noch eine Gewissensfrage: „Ich hoffe, Ihre Frau und Ihre Kinder wissen, wo Sie heute sind?“ Die Antwort fiel denkbar kurz aus: Der Angeklagte nickte.