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StadtratAuf die Bürger in Königswinter kommen höhere Steuern zu - die Frage ist nur, wann

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Werbeschilder von Unternehmen im Gewerbegebiet Mühlenbruch.

Gewerbegebiete wie hier der Mühlenbruch bedeuten für Stadt auch Einnahmen aus der Gewerbesteuer. „Im Siefen“ soll ein neues entstehen

Auf die Bürger in Königswinter kommen eine höhere Grundsteuer B und eine höhere Gewerbesteuer zu. Aber es gibt auch Kritik.

Auf Bürger und Unternehmen in der Stadt Königswinter kommen höhere Steuern zu. Die Frage ist derzeit nur noch, ob die Mehrbelastung rückwirkend schon in diesem Jahr oder erst 2027 zu Buche schlägt. Nach den abschließenden Haushaltsberatungen in der nächsten Sitzung des Stadtrats (Montag, 8. Juni) sind die Betriebe und die Bürger wohl schlauer. Dann entscheiden die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker über eine Änderung der Hebesatzsatzungen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B.

In den Entwurf des Haushalts 2026 hat die Kämmerei unter Federführung des Beigeordneten Torsten Funken für die Grundsteuer B, die Vermieter auf ihre Mieter umlegen können, was sie in der Regel tun, schon höhere Hebesätze eingeplant, und zwar rückwirkend für dieses Jahr und in weiteren Schritten ansteigend bis 2029. In allen Jahren von 2026 bis 2029 drohten laut Entwurf jeweils Defizite von um die sieben Millionen Euro.

In diesem Jahr Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B von fünf Millionen Euro

Die Auswirkungen der schon eingepreisten Steuererhöhungen: Statt „nur“ 11,5 Millionen Euro an Einnahmen (bei einem Hebesatz von derzeit 664 Prozent) durch die Grundsteuer B sollen es 2026 schon 16,5 Millionen Euro sein (Hebesatz 950 Prozent), 2027 17,1 Millionen Euro (Hebesatz 979), 2028 17,8 Millionen Euro (Hebesatz 1008) und 2029 18,4 Millionen Euro (Hebesatz 1037).

Für die Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss hatte die Verwaltung auf Bitten der KöWis Beispiele berechnet für Einfamilienhäuser mit unterschiedlichen Grundsteuermessbeträgen, die vom Finanzamt festgelegt werden. Bei einem Messbetrag von 50 Euro wären es demnach statt aktuell 332 Euro Grundsteuer B 2026 475 Euro und 2029 schon 518 Euro. Bei einem Grundsteuermessbetrag von 150 wären es statt 996 Euro mit dem aktuellen Hebesatz schon 2026 1425 Euro und 2029 sogar 1550 Euro.

Koalition von CDU und Grünen mit einem eigenen Vorschlag

Beim durchschnittlichen Grundsteuermessbetrag von 102 Euro würde die Steuer von 677 Euro (beim bisherigen Hebesatz) auf 996 Euro (2026), 998 Euro (2027), 1028 Euro (2028) und 1057 Euro (2029) steigen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer würde laut Entwurf von 2026 (also auch rückwirkend) bis 2029 konstant auf 513 Prozent festgelegt (bisher 470). Die Kämmerei kalkuliert in diesem Fall statt mit 20,5 Millionen Euro Einnahmen an Gewerbesteuern mit 22,5 Millionen Euro (2026), 22,9 Millionen Euro (2027), 23,5 Millionen Euro (2028) und 24,0 Millionen Euro (2029).

Es kann aber auch sein, dass die Erhöhungen weniger stark ausfallen und erst ab dem Jahr 2027 zu Buche schlagen, also nicht rückwirkend. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Koalition aus CDU und Grünen gemacht, der vom Hauptausschuss in den Stadtrat vertagt wurde. Er sieht beispielsweise vor, die Grundsteuer B im Jahr 2026 unverändert zu lassen und weniger hohe Hebesätze in den Folgejahren zu beschließen.

Gegenüber dem Plan der Verwaltung würde das für 2026 fünf Millionen Euro weniger in der Stadtkasse bedeuten, für 2027 und die folgenden Jahre jeweils 1,45 Millionen Euro weniger. Die Koalition schlägt auch bei der Gewerbesteuer eigene Zahlen vor. So solle der Hebesatz 2026 bei 470 Prozent bleiben (Verwaltungsvorschlag: 513) und dafür 2027 bis 2029 bei 520 Prozent (Verwaltung 513) liegen. In diesem Jahr kämen so zwei Millionen Euro weniger in die Kasse, in den folgenden Jahren um die 315.000 Euro mehr.

Die Verwaltung warnte in einer Fragen-Antwort-Liste im Hauptausschuss vor einer Verschiebung nach 2027: Der Fehlbetrag 2026 würde höher ausfallen, der Verlustvortrag müsse früher in Anspruch genommen werden, für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts wäre ein „intensiverer Austausch“ mit der Kommunalaufsicht zu erwarten.

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Auswirkungen auf die Auslastung der Gewerbegebiete durch eine höhere Gewerbesteuer sieht die Verwaltung dagegen nicht. Die vorhandenen Gebiete seien gut ausgelastet, für das neu geplante Gewerbegebiet „Im Siefen“ gebe es schon eine Warteliste mit Interessenten. Wie Funken gegenüber dieser Zeitung betonte, muss die Stadt angesichts der sich weiter „enorm verschlechternden“ Haushaltslage reagieren. Kurzfristig seien dafür die Steuererhöhungen nötig. Die dürften rückwirkend bis Mitte dieses Jahres erhoben werden, die Stadt würde also neue Steuerbescheide verschicken, wenn der Rat das beschließen sollte. Politisch gesehen ist das aber vermutlich der unliebsamste Weg.

Laut Torsten Funken müsse es aber auch um eine effizientere Verwaltung (unter anderem durch Digitalisierung) und längerfristig um die Ausweisung von Gewerbeflächen und von Wohngebieten gehen. Zudem müssten – was der Hauptausschuss getan hat – alle freiwilligen Leistungen hinterfragt werden. Große Sprünge sind da allerdings nicht möglich: Die freiwilligen Leistungen machen laut Entwurf nur rund drei Prozent des städtischen Haushalts aus, der ein Volumen von etwa 150 Millionen Euro hat.