Rund 7,5 Millionen Euro spülen Bußgelder pro Jahr in die Kasse des Kreises. Doch nicht selten legen Bürger Widerspruch ein.
7,5 Millionen Euro EinnahmenImmer mehr Bußgeldbescheide landen vor Amtsgericht in Siegburg

Das Kreishaus in Siegburg erhebt offenbar seit Kurzem spezielle Bußgelder.
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Als er die Post aus dem Kreishaus öffnete, fiel Frank Schmitz (Name geändert) aus allen Wolken: Er sollte 1500 Euro bezahlen, weil er ein Gewerbe nicht ausgeübt hatte. Genauer: Der Mittvierziger hatte versäumt, seine Pause als Makler beim Rhein-Sieg-Kreis anzuzeigen.
Wie Schmitz ging es 106 weiteren Bürgern, bestätigte die Pressestelle der Kreisverwaltung auf Anfrage. 22 legten Widerspruch ein, etliche Verfahren landen vor Gericht. „Der Kreis scheint Geld zu brauchen“, sagte ein Strafrichter gegenüber unserer Redaktion.
Amtsgericht Siegburg reduzierte Bußgeld von 1500 auf 500 Euro
Derzeit seien er und seine Kollegen erstmals mit diesen Fällen betraut. Die verhängten Bußgelder findet er unangemessen hoch, statt der 1500 musste Schmitz zum Beispiel am Ende nur 500 Euro Bußgeld berappen für sein Versäumnis - das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt. Ein Kompromiss, vom dem der Kreis finanziell nichts hat, denn das Bußgeld landet in der Landeskasse.
Laut Kreisverwaltung ist ihr Vorgehen rechtens und angemessen. Die Makler- und Bauträgerverordnung sehe vor, dass Bauträger und Baubetreuer jährlich „Prüfberichte über die durchgeführte Prüfung der Einhaltung von gewerbebezogenen Pflichten“ vorlegen müssen. Falls keine prüfpflichtigen Tätigkeiten ausgeübt wurden, sei eine so genannte Negativerklärung vorzulegen.
Bußgeldrahmen lässt Betrag von bis zu 5000 Euro zu
Bei Verspätungen oder Nichtvorlage werde ein Bußgeld von 750 Euro pro Kalenderjahr fällig, bei den aktuellen Fällen handele es sich um die addierten Forderungen aus 2022 und 2023. Ob solche Verstöße zuvor nicht konsequent verfolgt wurden, oder sich alle an die Regeln hielten, bleibt offen. Man rechne aber künftig mit weniger Fällen, da das Bußgeld sicher Wirkung zeige, heißt es aus dem Kreishaus.
Kurzum: Die Verhängung habe einen erzieherischen Effekt. Wer einmal so viel dafür zahlen musste, dass er keine Geschäfte machte als Makler oder Bauträger, der wird wohl daraus lernen. Der Kreis könnte noch härtere Keulen schwingen, wenn er wollte, auch das klingt in der Beantwortung der Anfrage an. Der vorgegebene Bußgeldrahmen lasse eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro für einen Verstoß zu. Die 750 Euro bewegten sich damit noch am „unteren Ende des Bußgeldrahmens“.
Polizei: Wer Waffen besitzt, muss höchste Sorgfalt walten lassen
Für Diskussionen im Gericht sorgte auch die Bußgeldforderung der Kreispolizeibehörde. 500 Euro sollte ein älterer Herr bezahlen, der seine Waffenbesitzkarte samt Waffen abgegeben hatte, ordnungsgemäß, wie er glaubte. Doch beim Ausfüllen des Formulars hatte sich ein Zahlendreher eingeschlichen.
Die Polizei ließ hier nicht Gnade vor Recht ergehen. „Waffen sind eine sehr sensible Angelegenheit“, sagte dazu Stefan Birk, Sprecher der Kreispolizeibehörde, und wer Waffen besitze, müsse höchste Sorgfalt walten lassen. Birk nannte den Betrag von 500 Euro für das Versehen nicht zu hoch, dieser liege am untersten Rand. Das sah der Betroffene anders und legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht folgte seiner Argumentation und senkte die Strafzahlung auf 100 Euro.
Der Rhein-Sieg-Kreis rechnet mit jährlich 7,5 Millionen Euro Buß- und Verwarngeldern
Solch außergewöhnliche Fälle sind nur ein Tropfen im großen Topf der Verwarn- und Bußgelder. In diesen fließen jährlich rund 7,5 Millionen Euro. Dabei steht das Straßenverkehrsamt an der Spitze, die Überwachung des fließenden Verkehrs - also Tempokontrollen - spülte 2024 allein rund 7,3 Millionen Euro in die Kasse; 2025 waren es rund 7 Millionen Euro, so das vorläufige Ergebnis, es sind noch nicht alle Strafen eingetrieben.
Das Amt für Umwelt- und Naturschutz verhängte 2025 knapp 100.000 Euro Buß- und Verwarngelder, das waren elf Prozent mehr als 2024 (90.000 Euro). Im Bereich Ordnungsangelegenheiten, zu dem die Makler- und Bauträgerverordnung gehört, gab es den höchsten Anstieg. Die Summe verdreifachte sich von circa 29.000 Euro im Jahr 2024 auf rund 89.000 Euro in 2025. Das Bauaufsichtsamt verzeichnete hingegen einen Rückgang von 23.000 (2024) auf 19.000 Euro.
Zuletzt war in der Coronazeit eine ähnliche Widerspruchswelle ins Amtsgericht geschwemmt. Dabei ging es zumeist um Menschen, die sich unter freiem Himmel bewegten, aber den damals vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander nicht einhielten. Die Ordnungsämter schrieben Anzeigen, die Staatsanwaltschaften verhängten Strafbefehle, bei Widersprüchen folgte eine Hauptverhandlung. Sämtliche Verfahren, die die Presse in Siegburg verfolgte, wurden eingestellt.
