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Vorwurf des sexuellen KontaktsWoelki will Düsseldorfer Stadtdechant Hennes entlassen

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Der Düsseldorfer Stadtdechant Ulrich Hennes

Köln – Der beurlaubte Düsseldorfer Stadtdechant Ulrich Hennes darf nicht auf seinen Posten zurückkehren. Wie das Erzbistum Köln am Mittwoch mitteilte, entband Kardinal Rainer Woelki den Geistlichen von seiner Aufgabe als Stadtdechant und leitete ein Verfahren zur Amtsenthebung als Pfarrer ein.

Hennes’ Anwalt Peter Schnatenberg berichtete, Generalvikar Markus Hofmann habe Hennes vor die Alternative eines freiwilligen Amtsverzichts mit Möglichkeit zum Verbleib im Dienst des Bistums oder aber einer zwangsweisen Entpflichtung gestellt.

Berichte über sexuellen Kontakt

Grundlage der Entscheidung sind dem Erzbistum zufolge „glaubwürdige Berichte“ über einen sexuellen Kontakt mit einem 20-Jährigen im Jahr 2001, die das Vertrauen in Hennes „nachhaltig erschüttert“ und die Amtsenthebung „zwingend notwendig“ gemacht hätten.

Der Betroffene hatte sich beim Erzbistum gemeldet und soll in verschiedenen Vernehmungen – unter anderem durch die Polizei – abweichende Aussagen über die Geschehnisse vor 18 Jahren gemacht haben. Am Ende blieb die Behauptung einer einvernehmlichen sexuellen Handlung. Das Erzbistum hält die Angaben für glaubwürdig und stützt sich auf eidesstattliche Versicherungen weiterer Zeugen, die von dem Geschehen Kenntnis gehabt hätten.

Verstoß gegen den Zölibat

Hennes bestreitet das Vorkommnis insgesamt. Sein Anwalt Peter Schnatenberg sprach von einer „an den Haaren herbeigezogenen“ Darstellung. Generalvikar Markus Hofmann räumte in einem Gespräch am Mittwoch ein, dass der Vorgang weder nach weltlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar ist.

Im Raum steht damit ein Zölibatsverstoß, den das Erzbistum als schweres Vergehen wertet. Im Vorfeld des ersten seelsorglichen Kontakts mit dem jungen Mann habe Hennes von dessen homosexuellen Neigungen erfahren. „Es ist grundsätzlich wichtig, dass wir jeden Hinweis ernst nehmen und den Betroffenen Glauben schenken“, sagte Kardinal Woelki. „Wir müssen uns, so gut es geht, in ihre Lage versetzen. Im vorliegenden Fall müssen wir davon ausgehen, dass ein Priester die seelsorgliche Notlage eines jungen Mannes sexuell ausgenutzt hat.“

Hennes hat sich „nichts vorzuwerfen“

Hennes zeigte sich nach Schnatenbergs Angaben empört und will das Vorgehen des Erzbistums nicht hinnehmen. Der Anwalt zitiert ihn mit den Worten: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen, weder strafrechtlich noch moralisch. Deshalb werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, um mich gegen diese von mir als sehr ungerecht empfundene Entscheidung zu wehren.“

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Ihm steht dafür der Gang nach Rom offen. Diesen werde Hennes beschreiten, unterstrich Schnatenberg. Er führte das Verhalten der Bistumsleitung auf Homophobie zurück. „Wenn es hier um die angebliche Beziehung zu einer Frau gegangen wäre, hätte Ulrich Hennes kein Problem.“

Kardinal Woelki beurlaubte Hennes im März dieses Jahres von seinen Ämtern als Stadtdechant in Düsseldorf und Pfarrer der Gemeinde St. Lambertus, nachdem sich in kirchlichen Akten Hinweise auf einen sexuellen Übergriff gegen einen früheren Priesteramtskandidaten in dessen Zeit als Praktikant in Hennes“ Gemeinde gefunden hatten. Hennes bestritt die Vorwürfe. Das Erzbistum schaltete die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein und informierte die Öffentlichkeit.

Die Ermittlungen der Justiz wurden im Mai aufgrund mangelnden Tatverdachts eingestellt. Das Bistum beauftragte daraufhin den Paderborner Kirchenrechts-Professor Rüdiger Althaus mit einer eigener kircheninternen Ermittlung. Diese ergab, dass Hennes kein Verstoß gegen Normen des kirchlichen Strafrechts vorzuwerfen sei.