Großveranstaltungen und TestsDiese neuen Corona-Regeln gelten jetzt

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Merkel Söder PK

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sitzt mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU, l) und Hamburgs Erstem Bürgermeister, Peter Tschentscher (SPD), bei einer Pressekonferenz im Kanzleramt.

Berlin – Bund und Länder haben sich auf eine Reihe von Neuerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie geeinigt. So haben sie sich etwa darauf verständigt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zu erheben. Zudem einigten sie sich darauf, die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September zu beenden.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen überdies demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Auch ist geplant, Verdienstausfälle durch Quarantäne nach Reisen in Risikogebiete nicht mehr auszugleichen.

Und gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

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Auch sollen Großveranstaltungen bis Jahresende verboten bleiben, sofern eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

Mindestbußgeld für Maskenverweigerer

Das Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenmuffel geht auf die Initiative von Merkel zurück. Nur Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte in der Diskussion ein Mindestbußgeld abgelehnt und erklärt, er werde die Regelung in seinem Land nicht mitmachen, was er in einer Protokollnotiz festhalten lassen wollte.

Haseloff habe seine Ablehnung damit begründet, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln halten würden. Merkel hatte den Vorschlag eines Mindestbußgeldes in die Beratungen eingebracht.

Das Mindestbußgeld soll allgemein bei Verstößen gelten, nicht nur in Bussen und Bahnen. Bisher gibt es in den Ländern einen “Flickenteppich” aus unterschiedlichen Regelungen. In einigen Ländern wie Bayern gelten hohe Bußgelder, in anderen Ländern gar keine - etwa in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland.

Kostenlose Corona-Tests für Heimkehrer entfallen

Auch beim Ende der kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten will ein Bundesland offenbar einen Sonderweg gehen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will dem Vernehmen nach an seinem Angebot für kostenlose Tests an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen festhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Im Freistaat können sich damit auch weiterhin Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen.

Rückkehrer aus Risikogebieten können ab 5. Tag durch Test Quarantäne beenden

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt ab 1. Oktober folgende Regelung: Ihre Corona-Quarantäne sollen sie frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können.

Die Kanzlerin hatte nach dpa-Informationen in der Runde mit den Ministerpräsidenten eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen. Demnach soll es bei einer Infektion nach solchen Reisen keine Zahlung des Lohnausfalls und keine Übernahme von Testkosten geben. Der Bund fordert die Länder zudem auf, die Quarantänepflichten vor Ort schärfer zu kontrollieren und bei Pflichtverstößen Bußgelder zu verhängen.

Strengere Regeln für Risiko-Reisen

Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben generell strengere Regeln für Reisen in Risikogebiete beschlossen. Es werde dazu aufgerufen, wo immer es möglich sei, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen am Nachmittag in Berlin. Nach ihren Angaben soll künftig der Anspruch auf Einschädigung für Einkommensausfälle gestrichen werden, wenn er durch eine Quarantäne nach einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet entsteht.

Dies gelte, wenn das Ziel der Reise bereits beim Start als Risikogebiet ausgewiesen war, erläuterte Merkel. Nach ihren Angaben bleibt auch die generelle Verpflichtung für Rückkehrende aus Risikogebieten zu einer zweiwöchigen Quarantäne bestehen. Auch die Test-Pflicht nach Risiko-Reisen soll bestehen bleiben, die Möglichkeit eines kostenlosen Tests auch für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten allerdings zum 15. September gestrichen werden.

Merkel erläuterte, bei den freiwilligen Tests zeige sich eine sehr niedrige Infektionsrate. Bei den Rückkehrenden aus Risikogebieten werde jedoch ein großer Teil von Zurückkehrenden positiv getestet.

Fünf Tage zur Betreuung bei krankem Kind: Erleichterungen für Eltern

Wer gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, bekommt fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

Keine einheitliche Maskenpflicht für Schulen

Weiter heißt es für den Schulbetrieb: "Für die breite Akzeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese bundesweit vergleichbaren Maßstäbenfolgen." Deshalb werde die Kultusministerkonferenz gebeten, sich auf einheitliche Maßstäbe zu verständigen.

Die digitalen Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sollen verbessert werden. Hierzu werde der Bund unter anderem mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen.

Zunächst gibt es allerdings keine bundesweite Linie bei der Maskenpflicht für Schüler und Lehrer. Die Hygienevorschriften im Schulbetrieb sollen aber künftig nach einheitlichen Maßstäben erfolgen, beschlossen Bund und Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz.

Großveranstaltungen bleiben bis Jahresende verboten

Wie der Bund es wollte, haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

Damit ist vorerst offen, ob die Fußball-Bundesliga bis zum Jahresende ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss. Ein Verbot würde neben den Fußballclubs von der Bundesliga bis zur Regionalliga auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey sowie weitere stark von Zuschauer-Einnahmen abhängige Sportarten empfindlich treffen.

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