HaushaltsfinanzierungsgesetzÜber diese Themen berät das Kabinett am Mittwoch

Lesezeit 4 Minuten
Baden-Württemberg, Neuhausen auf den Fildern: Eine Frau tankt an einer Tankstelle. Die Bundesregierung will den CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien im kommenden Jahr stärker anheben als bisher geplant.

Die Bundesregierung willden CO₂-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien stärker anheben als bisher geplant. (Symbolbild)

Zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für die Bundeswehr: Der Ampel-Plan ist umstritten. Auch weitere Punkte aus Lindners Etatvorschlags werden in der Koalition nach wie vor diskutiert. 

Eigentlich hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schon im März Eckpunkte des Haushalts für 2024 vorlegen wollen. Daraus wurde auch deshalb nichts, weil die Ampelkoalition im Frühjahr keinen Ausweg aus ihren Streitigkeiten fand. Erst kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 7. Juli kam der Etatentwurf ins Kabinett. Die Etatdebatten des Bundestages beginnen erst im September.

Am Mittwoch nun berät das Kabinett über das Haushaltsfinanzierungsgesetz. Es präzisiert Lindners Etatvorschlag.

Elterngeld

So soll der Anspruch auf Elterngeld „für Alleinerziehende sowie für Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch auf einheitlich 150.000 Euro festgelegt“ werden. So würden im kommenden Jahr 150 Millionen Euro eingespart, 2025 bereits 400 Millionen und anschließend jährlich 500 Millionen.

CO2-Preis

Ferner will die Bundesregierung den CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien stärker anheben als bisher geplant. Er soll zum 1. Januar auf 40 Euro pro Tonne steigen - derzeit liegt er bei 30 Euro. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, das zentrale Instrument für Investitionen in die Energiewende.

Rentenversicherung

Gleichzeitig sollen die Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung von 2024 bis 2027 um je 600 Millionen Euro sinken. Das könnte sich langfristig beim Rentenbeitrag auswirken. Zwar soll der Satz bis 2026 stabil bleiben. Danach aber könne er schneller anwachsen als erwartet, warnte die Deutsche Rentenversicherung.

Bundeswehr

Überraschenderweise wird schließlich das Zwei-Prozent-Ziel für die Bundeswehr im Haushaltsfinanzierungsgesetz konkreter festgehalten. Es soll „ab 2024 jährlich“ gelten und nicht mehr nur „im mehrjährigen Durchschnitt“. Damit müsste der Bund dann jedes Jahr mindestens zwei Prozent der Wirtschaftsleistung in die Verteidigung investieren.

Die Ampelkoalition folgt damit einem Beschluss des Nato-Gipfels Mitte Juli in Vilnius, zu dem es auf der Homepage des Verteidigungsministeriums heißt, um das Bündnis zu stärken und die Ukraine auch weiterhin angemessen gegen den russischen Angriff unterstützen zu können, „müssen die Mitgliedstaaten mehr in ihre Verteidigung investieren. Daher haben die Verbündeten sich in Vilnius verpflichtet, mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in ihre gemeinsame Verteidigung zu investieren – aus dem Zwei-Prozent-Ziel wurde das Zwei-Prozent-Minimum.“

Das Gesetz für das Bundeswehrsondervermögen über 100 Milliarden Euro, das der Bundestag im vorigen Jahr verabschiedete, besagt, mit Hilfe des Sondervermögens würden „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren“ zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben bereitgestellt. Dieses Gesetz soll ebenfalls geändert werden. In Stein gemeißelt ist die Umsetzung des Vorhabens allerdings noch nicht.

Ich sehe keine Notwendigkeit, beim Zwei-Prozent-Ziel gesetzlich nachzusteuern, weil wir eine gute Regelung haben
Wiebke Esdar

Die Vorsitzende des Bundestagsgremiums, das die Verwendung des Sondervermögens überwacht, die SPD-Abgeordnete Wiebke Esdar, hält von dem Plan nämlich nichts. „Ich sehe keine Notwendigkeit, beim Zwei-Prozent-Ziel gesetzlich nachzusteuern, weil wir eine gute Regelung haben“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Und das ist der Fünfjahreszeitraum, der betrachtet wird.“

Esdar verwies im Übrigen darauf, dass die Verwendung der 100 Milliarden Euro im Zuge von Rüstungsaufträgen längst begonnen habe. „Ein Drittel des Vermögens sind gebunden“, sagte sie. „Bis Ende des Jahres sollen es zwei Drittel sein. Ansonsten gilt, dass der Haushalt jährlich festgelegt wird. Das gilt auch für den Verteidigungshaushalt.“ Den Wehretat auf jährlich mindestens zwei Prozent der Wirtschaftsleistung festzusetzen, sei „nicht sinnig“.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johann Wadephul, sagte dem RND hingegen: „Wenn die Bundesregierung jetzt ernsthaft plant, ihre Bündniszusagen verbindlicher einzuhalten, werden wir das unterstützen. Die konkreten Haushaltszahlen für das kommende Jahr und die weiteren Planungen bleiben jedoch dahinter zurück.“ Er fügte hinzu: „Die Wahrheit liegt letztlich nicht in einem ambitionierten Gesetzestext, sondern in den Zahlen des Haushalts. Da muss die Ampel noch nachbessern. Das Bündnis, besonders unsere östlichen Nachbarn sowie die USA, warten dringend darauf.“

Tatsächlich schätzt die Nato die deutschen Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf 1,57 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Laut Berechnungen des ifo-Instituts in München wird die Bundesregierung im laufenden Jahr 64 Milliarden Euro für Verteidigung ausgeben. Zum Erreichen des Zwei-Prozent-Ziels wären weitere 17 Milliarden Euro nötig. Dabei ist dieses Ziel nicht allein politisch umstritten, sondern auch rechnerisch. Denn bei einer schlechten Wirtschaftsentwicklung wie momentan in Deutschland steigt der Anteil der Rüstungsausgaben relativ betrachtet automatisch, auch wenn sich in absoluten Zahlen nichts ändert.

Der Haushalt und die ihn begleitenden Gesetze sind ohnehin erst dann unter Dach und Fach, wenn der Bundestag sie beschlossen hat. Das wird noch Monate dauern und könnte mit Korrekturen einhergehen. (RND)

KStA abonnieren