Wohnen in Deutschland wird immer teuererWohngeld beantragen: So wird es gemacht

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Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter Wohngeld beantragen.

Wohnen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Wer Mieter ist, musste zuletzt vor allem mit stark steigenden Energiekosten kämpfen. Die Berliner Ampelkoalition hat nun ein Entlastungspaket beschlossen, das den Menschen helfen soll, zumindest einen Teil der Kosten aufzufangen.

Energiepreispauschale: Nur ein Rettungsanker von vielen

Neben einer Energiepreispauschale für alle von 300 Euro über die Einkommensteuer sollen auch Empfänger von Sozialleistungen mit einer weiteren Einmalzahlung von 100 Euro entlastet werden. Seitens des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW wird dies stark befürwortet.

„Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist ein wichtiger Rettungsanker für die Haushalte in Deutschland, die von massiven Energiepreissteigerungen betroffen sind. Durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die insgesamt unsichere politische und wirtschaftliche Weltlage erwarten wir weitere deutliche Preissprünge. Deshalb sind weitergehende Maßnahmen dringend notwendig“, sagte Axel Gedaschko, GdW-Präsident.

Auch wenn es nun ein Entlastungspaket gibt – viele Menschen, meist Senioren, Rentner und Familien mit kleinerem Einkommen, werden dennoch unverändert Probleme haben, die hohen Kosten für die gemieteten vier Wände zu meistern. Eine Lösung, die nachhaltig helfen kann, ist die Möglichkeit, zu überprüfen, ob man Wohngeld beziehen kann. Das Wohngeld hilft in Deutschland bereits seit mehr als 50 Jahren Menschen mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.

Voraussetzungen und Antragsmöglichkeiten für Wohngeld

Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in Deutschland im Wohngeldgesetz (WoGG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind und die durch die örtliche Wohngeldstelle geprüft werden, denn jeder Bürger hat erst einmal einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Der GdW appelliert laut Gedaschko seit Jahren an Städte, Gemeinden sowie die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung, die Menschen noch viel stärker über die Unterstützungsmöglichkeit durch das Wohngeld aufzuklären.

Wohngeld kann sowohl als Zuschuss zur Miete wie auch zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum beantragt werden. Bei Letzterem heißt es dann nicht Wohngeld, sondern „Lastenzuschuss“. Zu beantragen ist dies in schriftlicher Form bei der zuständigen Wohngeldbehörde. Hier gibt es nicht nur Antragsformulare, auch eine Beratung ist möglich. Wichtig zu wissen: „Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde“, heißt es auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zum Anfang des Jahres wurde dies noch einmal erhöht.

Keinen Zuschuss für Personen, die bereits Sozialleistungen beziehen

Die Regelung für das Wohngeld sieht zudem vor, dass Personen, die schon andere Sozialleistungen bekommen, die Wohnkosten bereits berücksichtigen, keinen weiteren Zuschuss bekommen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.

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Wieviel Wohngeld ausbezahlt wird, hängt derweil von verschiedenen Faktoren ab: Von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und der Höhe der Miete. Wer einen ersten Blick auf die Zahlen haben möchte, kann diesen sehr schnell mit dem Wohngeldrechner des Bundesinnenministeriums oder des Berliner Senats bekommen, beziehungsweise sich mit den sogenannten Wohngeldtabellen und den sechs Mietstufen befassen.

Wieviel am Ende als Zuschuss gewährt wird, rechnet jedoch die zuständige Wohngeldbehörde verbindlich aus. Grundlage für die Festlegung der Mietstufen sind Daten des Statistischen Bundesamt auf Basis der Wohngeldstatistik.

Mehr Geld seit Anfang des Jahres

Unterm Strich kann ein berechtigter Haushalt die Kasse mit Wohngeld etwas entspannen. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der vor der Reform im Jahr 2020 im Durchschnitt 145 Euro Wohngeld im Monat erhalten hat, würde nun durch die Leistungsverbesserungen seit Anfang des Jahres im Schnitt 190 Euro bekommen. Familien, die Anspruch auf Wohngeld haben, können außerdem von einem Kinderzuschlag profitieren, der pro Monat noch einmal bis zu 205 Euro in die Haushaltskasse spült.

Bei der Berechnung kommt noch ein weiterer Fakt hinzu, der selten bekannt ist: Das Einkommen, das für die Wohngeldberechnung hinzugenommen wird, ist in den meisten Fällen aufgrund verschiedener Abzüge und Freibeträge niedriger als das Bruttoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung. Beispielsweise werden Kindergeld und Kinderzuschlag nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen hinzugerechnet.

Wohngeldempfänger (wie auch Studierende und Auszubildende) will die Ampelkoalition zusätzlich mit einem Heizkostenzuschuss unterstützen. Davon würden insgesamt 2,1 Millionen Menschen – hiervon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in 710.000 Haushalten, profitieren. Geplant ist, dass alle Berechtigten den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt bekommen, das heißt, ohne einen gesonderten Antrag zu stellen. Die Auszahlung soll im Sommer erfolgen.

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