Nach den Krawallen im Spiel gegen Hertha BSC bleibt die Strafe für Dynamo Dresden bestehen. Das DFB-Sportgericht lehnte den Einspruch ab.
DFB bleibt hartDynamos Einspruch nach Krawallen gegen Hertha abgelehnt

Das Spiel Dresden gegen Hertha BSC im April wurde von Ausschreitungen überschattet. (Archivbild)
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Die Sanktionen, die nach den Krawallen während der Zweitliga-Begegnung von Dynamo Dresden und Hertha BSC Berlin verhängt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Laut einer Mitteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) lehnte das DFB-Sportgericht den Widerspruch des Dresdner Vereins gegen den Spruch vom 20. Mai ab.
Während des Spiels am 4. April kam es zu einem umfangreichen Gebrauch von Pyrotechnik sowie zu Tumulten im Stadioninnenraum. Infolge der Vorfälle, bei denen eine Vielzahl von Menschen Verletzungen erlitt, musste die Polizei intervenieren und die Begegnung, bei der sich Hertha in Dresden mit 1:0 durchsetzte, für längere Zeit unterbrochen werden.
Finanzielle Sanktionen und teilweiser Fan-Ausschluss bleiben bestehen
Infolgedessen wurde Hertha BSC mit einer finanziellen Sanktion von 152.000 Euro belegt, während Dynamo Dresden eine Zahlung von 91.200 Euro leisten muss. Für die kommenden zwei Heimpartien von Dynamo wird zudem ein teilweiser Ausschluss der Fans wirksam. Die Umsetzung dieser Maßnahme für das zweite Spiel ist jedoch bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus wurde beiden Clubs auferlegt, für zukünftige Begegnungen ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu entwickeln und die Anzahl der verfügbaren Gästetickets zu verringern.
Dynamo Dresden hatte den Einspruch damit begründet, dass der partielle Fan-Ausschluss eine Kollektivstrafe darstelle. Das Gericht ließ sich von dieser Argumentation in der mündlichen Anhörung jedoch nicht überzeugen. „Zum Sachverhalt hat sich für das Sportgericht nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung keine gravierende Änderung ergeben. Szenen wie bei diesem Spiel wollen wir im Stadion nicht sehen“, erklärte Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts fungiert.
Gegen diesen Beschluss kann der Verein aus Dresden innerhalb von sieben Tagen beim DFB-Bundesgericht Berufung einlegen. (dpa/red)
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