Mit Formular-DownloadHier finden Gastronomen jetzt Hilfe in der Krise

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Herr Pimok Gastronomen Krise Corona Symbolbild

Ein Kellner im Kölner Lokal „Herr Pimok“ rückt Tische zurecht.

  • „Wir fahren mit dem letzten Tropfen Benzin“, sagt Mathias Johnen vom Gaststättenverband Dehoga Nordrhein. Viele Betriebe stehen tatsächlich vor dem Aus.
  • Neue, strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bedrohen Gastronomiebetriebe nun erneut stark. Doch es gibt praktische Hilfen, die sie in Anspruch nehmen können.
  • Wir erklären, welche das sind und wie in Köln ganz leicht Außengastronomie möglich ist.

Köln – Die Gastronomie steckt in der wohl schwersten Krise der vergangenen Jahrzehnte. Viele Betriebe stehen wegen der Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus vor dem Aus. „Wir fahren mit dem letzten Tropfen Benzin“, sagt Mathias Johnen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein über die Lage der Gastronomen in der Region. Doch es gibt jede Menge Hilfen, die einen Teil zum Überleben von Kneipen, Restaurants und Bars beitragen können.

Außengastronomie

„Ich weiß, dass viele Gastronominnen und Gastronomen in ihrer Existenz bedroht sind“, sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Freitag. „Wir wollen unseren Beitrag zur Unterstützung der Gastronomiebranche leisten. Sie ist, wie viele andere betroffene Bereiche auch, wichtig für die Lebendigkeit unserer Stadt.“

Die Verwaltung bietet Gastronomen nun bis Ende 2021 ein vereinfachtes Verfahren für die Erweiterung bereits bestehender Außengastronomieflächen. Für eine Erlaubnis ist lediglich eine Selbsterklärung notwendig, die auf der städtischen Webseite heruntergeladen werden kann.

Alles zum Thema Henriette Reker

Dieses Formular gibt es hier zum Download:

In diesem Formular wird das Verfahren genau beschrieben:

Ebenfalls bis Ende 2021 sollen Wirte finanziell entlastet werden: Ihnen erlässt die Stadt die Sondernutzungsgebühren für Tische vor ihren Lokalen. Lediglich Gebühren für den Alkoholausschank bleiben bestehen.

Auch das temporäre Aufstellen von Heizpilzen wird ab sofort in einem einfachen Anzeigeverfahren geregelt. Bis Ende des kommenden Jahres sind diese Elemente künftig erlaubt. Per Formular können Wirte ihre Pläne für eine winterfeste Außengastronomie mit wenigen Angaben der Stadt mitteilen und dürfen beispielsweise Heizpilze anschließend sofort ohne weitere Genehmigungsschritte aufstellen.

Das Formular gibt es hier zum Download:

Die Bundesregierung arbeitet darüber hinaus gerade an Plänen, Gastwirte bei der Anschaffung von Außenzelten und Wärmestrahlern finanziell zu unterstützen:

Wegen Corona-Krise: Bund will Heizpilze in Gastronomie fördern

Staatliche Hilfsangebote

Überbrückungshilfe

Gastronomen, die im Zuge der Corona-Krise Umsatzausfälle zu beklagen haben, können Zuschüsse in Form der Überbrückungshilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass man einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Mit dem branchenübergreifenden Zuschussprogramm können Fixkosten teilweise ausgeglichen werden. Dazu zählen Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Auch Kosten für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt wurde, können zum Teil erstattet werden.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Das Programm wurde zuletzt bis zum Jahresende verlängert. Eine Antragstellung ist nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt möglich.

„Das ist sehr kompliziert und zeitaufwendig“, sagt Mathias Johnen und rät dennoch dazu, einen Antrag zu stellen: „Den Versuch ist es auf jeden Fall wert. Schließlich haben wir schon fünf nach zwölf.“

Unternehmerlohn

Unternehmensinhaber können außerdem unter dem Namen NRW-Überbrückungshilfe Plus einen fiktiven Unternehmerlohn von 1.000 Euro monatlich beantragen.

Kurzarbeitergeld

Wenn die Arbeit weg bleibt, können Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Prozent der Angestellten von Arbeitsausfall betroffen sind. Auch Beiträge zur Sozialversicherung können über das Kurzarbeitergeld beglichen werden. Kurzarbeit müssen Gastronomen gegenüber ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.

Steuerliche Maßnahmen

Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können bis Jahresende zinslos gestundet werden. Steuervorauszahlungen bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer können abgesenkt werden. Anträge sind an die Finanzverwaltung NRW zu stellen.

Kredite und Bürgschaften

Für die Überbrückung von finanziellen Engpässen stehen den Gastronomen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung: Die Förderbank KfW bietet Kredite, die landeseigene NRW-Bank bietet zinslose Darlehen. Kredite bis 2,5 Millionen Euro können durch die Bürgschaftsbank NRW und ab 2,5 Millionen Euro über das Landesbürgschaftsprogramm besichert werden. Insbesondere kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können eine hundertprozentige Besicherung für Kredite bis 250.000 Euro bekommen. Für kleine Unternehmen und Existenzgründer gibt es außerdem die Möglichkeit, Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW zu beantragen.

Wirtschaftsförderung

Die Köln-Business Wirtschaftsförderung ist die kommunale Anlaufstelle für die Wirtschaft und vermittelt auf ihrer Webseite www.koeln.business/coronavirus und über ihre Hotline (0221 99501-199) Informationen und relevante Ansprechpartner zu diversen Themen, wie etwa Fragen zum Insolvenzrecht.

Veedelsretter

Außerdem hat Köln-Business auch das lokale Gutscheinprogramm Veedelsretter.koeln ins Leben gerufen. Auf der Seite können Restaurants, Kneipen, Bars sowie andere inhabergeführte Unternehmen Gutscheine anbieten, mit deren Hilfe sie von ihren Kunden während der Krise unterstützt werden können.

Nach Angaben von Köln-Business wurden seit Beginn der Krise über Veedelsretter 650.000 Euro erlöst. Die Einnahmen fließen demnach zu 100 Prozent an die Unternehmen und Selbstständigen.

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