Eine Immobilienfirma hatte der demenzkranken Seniorin wegen Neubauplänen gekündigt und war vor Gericht gezogen.
Räumungsklage abgewiesen101-jährige Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben

Lilly und ihre Tochter Brigitte Rostock (r.) in ihrer Wohnung in Bickendorf.
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Die inzwischen 101-jährige Kölnerin Lilly Rostock darf in ihrer Wohnung an der Feltenstraße in Bickendorf bleiben – das entschied am Mittwoch das Amtsgericht und schmetterte damit die Räumungsklage einer Immobilienfirma ab. Lilly Rostock lebt seit mehr als fünf Jahrzehnten in dem Wohnhaus, das in den 1950er Jahren für Offiziere der belgischen Streitkräfte errichtet worden war. Die Baufirma will dieses und zwei Nachbarhäuser abreißen. Daher sollten alle Bewohner ausziehen.
Köln: Immobilienfirma möchte einen Neubau errichten
Mit dem Urteil des Amtsgerichts endet eine monatelange Zitterpartie für die Seniorin und ihre Angehörigen. Sohn Karl-Heinz Rostock hatte sich empört über das Vorgehen des Vermieters gezeigt und sagte dieser Zeitung, ein Umzug „wäre das Todesurteil für meine Mutter“. Denn seit Jahren wird Lilly Rostock, die an Demenz erkrankt ist, zu Hause gepflegt. Die Versorgung übernimmt ihre Tochter Brigitte, die dafür in die knapp 100 Quadratmeter große Wohnung im dritten Stock zurückgekehrt ist. Dort ist sie auch aufgewachsen: Die Familie lebte seit 1969 in dem Haus.

Diese drei Häuser in der Bickendorfer Feltenstraße sollen abgerissen werden.
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Die Immobiliengesellschaft will am Standort in der Feltenstraße Neubauten mit 26 barrierefreien und energieeffizienten Wohnungen errichten und hatte deshalb das Mietverhältnis gekündigt. Die Anwälte des Unternehmens erklärten, der laufende Mietvertrag verhindere eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Immobilie und bringe der Baufirma erhebliche Nachteile. Außerdem habe man Mutter und Tochter eine passende Ersatzwohnung in der Nähe angeboten.
Köln: Richterin machte Familie bereits Hoffnung
„Meine Mutter kann wegen eines Unfalls nicht mal mehr allein gehen, es wäre ihr unmöglich, sich in einer neuen Wohnung zurechtzufinden“, hatte der Sohn mitgeteilt. Eine Ersatzwohnung sei daher keine Option gewesen. Nach den gescheiterten Verhandlungen hatte die Immobiliengesellschaft die Räumungsklage eingereicht.
Bei einem ersten Verhandlungstermin im Kölner Amtsgericht vor einem Monat hatte die Richterin bereits Bedenken ob der Rechtmäßigkeit der von der Immobiliengesellschaft ausgesprochenen Kündigung geäußert. Formale Gründe könnten für die mögliche Abweisung der Klage sprechen und ebenso der aktuelle Gesundheitszustand der betagten Mieterin.