2024 lehnte die Stadt Köln Hilfe des Landes bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen ab. Zu den Hintergründen will sie sich am Freitag äußern.
BleiberechtsprogrammStadt Köln will am Freitag Fragen zur Liste Coesfeld beantworten

471 Personen aus Köln standen auf der Liste Coesfeld, die 2024 an das Kölner Ausländeramt ging.
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Die Stadt Köln will am Freitag zentrale, bislang unbeantwortete Fragen zum Umgang mit der sogenannten Liste Coesfeld und zum städtischen Bleiberechtsprogramm beantworten. Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) und Stadtdirektorin Dörte Diemert stellen um 9.30 Uhr die Ergebnisse einer umfassenden internen Prüfung vor. Burmester hatte sie nach den Enthüllungen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ in Auftrag gegeben.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen vor ihrer Aufnahme in das Kölner Bleiberechtsprogramm auf strafrechtliche Erkenntnisse überprüft wurden. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte die Stadt gefragt, „welche strafrechtlichen Erkenntnisse (...) vor der Aufnahme von Personen in das Bleiberechtsprogramm tatsächlich und regelhaft abgefragt“ wurden – Führungszeugnisse, Bundeszentralregister, polizeiliche Erkenntnisse oder laufende Ermittlungsverfahren.
Unklar ist bisher, wie viele Menschen trotz Vorstrafen im Programm waren
Eine konkrete Antwort gab die Stadt bislang nicht. Sie erklärte, das Ausländeramt berücksichtige „alle vorliegenden Erkenntnisse“. Polizei und Justiz teilten Verfahren und Verurteilungen regelmäßig mit; die Ausländerbehörde hole zudem „anlassbezogen“ selbst Informationen ein, etwa Auszüge aus dem Bundeszentralregister.
Offen blieb damit, was vor der Aufnahme tatsächlich systematisch geprüft wurde und ob für jeden Teilnehmer heute noch nachvollziehbar ist, welche Erkenntnisse damals vorlagen. Ebenfalls unbeantwortet blieb, wie viele Menschen trotz bekannter Vorstrafen oder anderer strafrechtlicher Erkenntnisse aufgenommen wurden. Die interne Untersuchung werde zeigen, ob die Vorgaben eingehalten wurden und „ob es Handlungs- und Nachsteuerungsbedarf gibt“, hatte die Stadt im Vorfeld betont.
Ausgangspunkt der Affäre ist die sogenannte Liste Coesfeld. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte dem Kölner Ausländeramt im November 2024 eine Liste mit 471 ausreisepflichtigen Menschen aus Westbalkanstaaten übermittelt und Hilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren angeboten. Köln nahm das Angebot nicht an. Nachdem unsere Redaktion darüber berichtet hatte, räumte die Stadt im August 2026 eine Kommunikationspanne ein.
Im Bleiberechtsprogramm sind derzeit 76 polizeibekannte Personen
Von den 471 Menschen auf der Liste befanden sich im Herbst 2024 insgesamt 218 im Kölner Bleiberechtsprogramm. Wie sich später herausstellte, waren 119 von ihnen bereits polizeilich in Erscheinung getreten. In diesem Jahr trifft dies noch auf 76 Personen aus dem Programm zu.
Das Bleiberechtsprogramm soll langjährig Geduldeten eine Perspektive auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht eröffnen. Nach den vom Stadtrat 2021 beschlossenen Handlungsanweisungen schließt Straffälligkeit eine Teilnahme nicht grundsätzlich aus. Ausgenommen sind Fälle, deren Führungszeugnisse „strafrechtliche Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten oder mehr“ aufweisen.
Laut NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) gibt es in keiner der übrigen 426 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein vergleichbares Programm. Inzwischen hat die Affäre landesweit Konsequenzen. Schäffer stellte am Mittwoch ein Fünf-Punkte-Programm vor. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen künftig schneller erfasst und ihre Rückführungen priorisiert werden. (red)
