Nach dem Mordurteil im Fall der 1988 getöteten Petra Nohl hat der Beschuldigte offiziell Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Der Prozess um den Karnevalsmord von 1988 endete mit einer lebenslangen Haftstrafe für den Angeklagten. Das sagen die Richterin und die Tochter des Opfers.