Innenstadt/Sülz – Die Stadt geht davon aus, dass das heutige Justizzentrum nach dem Umzug von Amts- und Landgericht zügig einer neuen Nutzung zugeführt wird. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der SPD-Ratsfraktion hervor. Hintergrund ist die Forderung der SPD, in dem Gebäude Studentenwohnungen einzurichten. Bislang ist aber noch ungeklärt, wie aufwändig diese Sanierung des Bestandsgebäudes, das dem Land NRW gehört, überhaupt wäre. Konkrete Entscheidungen stünden derzeit nicht an, so heißt es in der Antwort der Stadt weiter. Das Justizministerium plant einen Neubau für Gericht und Staatsanwaltschaft unweit des derzeit genutzten Hochhauses.
Das neue Justizzentrum wird an den verlängerten Grüngürtel angrenzen. Ein Parkhaus soll dafür abgerissen, die Hans-Carl-Nipperdey-Straße überbaut werden. Über das Baurecht und damit die Vorgaben für den Neubau entscheidet der Stadtrat. Ein neues Hochhaus wie vom Land zunächst gewünscht, wird es nicht geben. Ein erster Entwurf eines renommierten Kölner Architekturbüros ist den zuständigen Ratsleuten im Sommer vorgestellt worden.
Was mit dem 1981 fertiggestellten Bestandsgebäude geschehen soll, ist noch offen. Es ist marode und offenbar mit Asbest belastet. Die Stadtverwaltung formuliert so, dass auch ein Abriss des bestehenden Gebäude nicht ausgeschlossen ist.
Die SPD fordert vehement, einen Verkauf zum Höchstpreis an einen Investor zu verhindern, so geschehen beim Nachbargebäude nach dem Auszug der Arbeitsagentur. Der Investor, der den Zuschlag für diese Immobilie erhielt, hat sie inzwischen weiterverkauft.
Günstige Wohnungen entstehen so nicht. Die Stadt deutet an, dass sie auf die Entscheidung des Landes entsprechend Einfluss nehmen will. „Mit den gesetzlichen Regularien des Planungs- und Baurechtes verfügt die Stadt Köln über die erforderlichen Instrumente, um ihre gesamtstädtischen Interessen in den weiteren Planungs- und Bauprozess einzubringen“, steht in der von Oberbürgermeisterin Henriette Reker, parteilos, gezeichneten Unterlage. Das Ziel sei eine „einvernehmliche Lösung“ mit dem Land, „auch bezogen auf die Verwertung der Bestandsimmobilie“.