Bekannteste Baulücke KölnsInvestor muss 710.000 Euro Strafe zahlen
Köln – Im Streit um die bekannteste Baulücke Kölns muss der Eigentümer eine Vertragsstrafe in Höhe von 710 000 Euro an die Stadtverwaltung zahlen. Das hat das Oberlandesgericht am Freitag entschieden. Mit seinem Beschluss(Aktenzeichen 3 U 53/18) bestätigte der 3. Zivilsenat ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts, gegen das der Immobilieneigentümer Berufung eingelegt hatte.
Der aus Stuttgart stammende Eberhard Stöppke (83) hatte das Grundstück 2007 gekauft. In dem Vertrag übernahm er die Verpflichtung, die Fläche bis zum 31. Dezember 2009 unter anderem mit einem Wohn- und Geschäftshaus sowie einer Tiefgarage zu bebauen. Für den Fall des Verstoßes gegen die Vereinbarung war eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 000 Euro je angefangenem Monat nach Ablauf der Frist vereinbart. Das Grundstück ist bis heute unbebaut.
Das könnte Sie auch interessieren:
Nachdem die Stadt in vorangegangenen Gerichtsverfahren bereits eine Vertragsstrafe für den Zeitraum bis Januar 2011 eingeklagt hatte, verlangte sie später die Zahlung für den Zeitraum von Februar 2011 bis Dezember 2016. Diesen Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht nun entschieden. Der Grundstückseigentümer habe es „aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen unterlassen“, seine Bauverpflichtung zu erfüllen. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.
Alles zum Thema Henriette Reker
- Empfang zum Tag der Arbeit Reker scherzt über kürzere Arbeitszeiten bei der Stadt Köln
- Entscheidung gefallen Kölner Galeria-Filiale wird geschlossen – OB Reker nimmt Stellung
- „Symbol der Hoffnung“ Denkmal für die Toten der Pandemie auf dem Kölner Westfriedhof eingeweiht
- „Gastfreundschaft, Vielfalt, Toleranz“ Kölns OB Reker trifft freiwillige Helfer für die Fußball-EM
- Würde aus „aus Notwehr“ kandidieren Henriette Reker schließt dritte Amtszeit als Oberbürgermeisterin nicht aus
- Bundesverdienstorden Zwei Kölnerinnen erhalten Auszeichnungen im Rathaus
- Für die Fußball-WM 2006 gebaut 1. FC Köln spielt weiter im Rhein-Energie-Stadion
Streit hat groteske Züge
Der Streit zwischen dem unwilligen Schwaben und der Bauverwaltung hat groteske Züge. 2008 beantragte Stöppke einen Vorbescheid für eine hölzerne Notbebauung. Die Stadt lehnte es jedoch ab, ein 13 Meter hohes Lufthaus zu genehmigen. Der ehemalige Polizist protestierte mit skurrilen Aktionen.
So brachte er an die Fassade des ihm ebenfalls gehörenden Nachbarhauses eine riesige Kopie eines Briefes an Oberbürgermeisterin Henriette Reker an. Er bat sie in dem Schreiben, ihre „Macht so nützlich als möglich einzusetzen“, um den „Kriminalfall“ zu beenden. Ein anderes mal ließ er überdimensionale Poster anbringen, die ihn mit seiner alten Polizeimütze zeigten. Stöppke erstattete mehrere Strafanzeigen. Den Leiter des Liegenschaftsamtes beispielsweise bezichtigte er der Erpressung.