Beschluss im Kölner RatAußengastro wird wieder kostenpflichtig – Betroffene empört

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Die Außengastronomie in Köln wird ab 2022 nach zwei Jahren wieder kostenpflichtig.

Köln – Die Flächen für Außengastronomie im öffentlichen Raum dürfen bis Ende 2023 bestehen bleiben. Auch „winterfeste Bauten“ wie Windschutzverglasung an den Außenflächen dürfen vorerst stehen bleiben. Einen Erlass der Nutzungsgebühren für die Außengastronomie lehnte das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt hingegen ab.

Besonders am Erlass der Gebühren für die Außengastronomie für ein weiteres Jahr entzündete sich die Debatte. SPD, Linke, FDP und Nicolin Gabrysch (Klima-Freunde) hatten ihn beantragt.  Die Zahlungen nicht zu erheben, sei eine Soforthilfe, ohne die womöglich viele Gastronomen aufgeben müssten, mahnte Lisa Steinmann (SPD).

Derya Karadag: „Wer Fläche nutzt, muss auch dafür zahlen“

Auch Güldane Tokyürek (Linke) warnte, dass vor allem kleine Betriebe die Umsatzverluste durch die Pandemie „nicht überleben“ könnten. Ulrich Breite (FDP) argumentierte, dass die Umsätze der Gastronomen und die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt im vergangenen Jahr „dramatisch“ eingebrochen seien. Der Verzicht auf Außengastronomie-Gebühren helfe Wirtinnen und Wirten, „wieder auf die Beine“ zu kommen. „Sie werden es mit Umsatzsteuern danken“, sagte Breite.

Nach Ansicht von Derya Karadag (Grüne) hätte der Erlass nur einen kurzfristigen Effekt. Besser sei ein langfristiges Konzept, wie Außengastronomie und die Nutzung des öffentlichen Raums qualitativ hochwertiger werden und weitere Flächen sinnvoll zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Verwaltung soll unter Einbeziehung der Gastronomie ein solches Konzept erarbeiten. Auch das hat der Rat nun beschlossen. Bis dahin gelte für die Außengastronomie: „Wer Fläche nutzt, muss auch dafür zahlen“, sagte Karadag.

IHK und Dehoga hatten um Verzicht gebeten

„Wir bekennen uns klar zu Gastronomie, aber auch zur Aufwertung des öffentlichen Raums“, sagte Niklas Kienitz (CDU). Es schaffe Sicherheit für die Gastronomie, wenn Außengastronomieflächen langfristig bereit stünden. Der Antrag der Opposition beinhalte zudem keinen Vorschlag, wie die nicht erhobenen Gebühren gegenfinanziert werden. Deshalb könne das Ratsbündnis dem Vorstoß nicht zustimmen.

Nicht nur die Opposition, auch die Industrie- und Handelskammer und der Gaststättenverband Dehoga hatten nachdrücklich um einen Verzicht gebeten.

Köln: Betroffene reagieren mit Unverständnis

Bei den Betroffenen wurde die Entscheidung mit Unverständnis aufgenommen. „Es ist für uns als überparteiliche Institution ein Rätsel, weshalb der Rat in Köln nicht ebenfalls zugunsten der Gastronomie gestimmt hat“, sagte Nicole Grünwald, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Sie wünsche sich von Köln mehr Solidarität mit den von der Pandemie betroffenen Unternehmen – und verweist auf Düsseldorf und Hürth, wo weiterhin keine Terrassen-Gebühren erhoben werden. Die Lage in der Gastronomie sei Umfragen und Gesprächen „gerade schlimmer als jemals zuvor“. Erweiterte Außenflächen seien zwar vielleicht eine Hilfe, der Gebührenerlass wäre Grünwald jedoch wichtiger gewesen. „Hier geht es um Unternehmerinnen und Unternehmer, die völlig unverschuldet durch eine Pandemie nun schon im zweiten Jahr um die Existenz ringen“, betont sie.

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Auch Melanie Schwartz-Mechler, Dehoga-Vorsitzende in Köln, zeigte sich enttäuscht. „Mit dem Beschuss ist das Ratsbündnis leider zu kurz gesprungen. Die Pandemie mit all ihren Auswirkungen geht in das dritte Jahr. Das Gastgewerbe ist die von den Folgen und Auswirkungen am schwersten betroffene Branche“, sagte sie am Freitag.

Die Belastungen seien weiterhin enorm, die Einnahmen würden die Ausgaben größtenteils nicht mehr decken, so Schwartz-Mechler weiter. „Aktuell zählt jeder Euro, um der wirtschaftlich stark angeschlagenen Branche zu helfen.“

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