Busse und Bahnen in KölnStadt sorgt vor für den Fall einer Niederlage vor Gericht

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Köln – Die Stadtverwaltung will sicherstellen, dass die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) den Bus- und Bahnbetrieb im kommenden Jahr auch dann fortführen können, falls ein privates Busunternehmen wider Erwarten mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erfolgreich sein sollte. Die aus der Region stammende Firma zweifelt an, dass die Direktvergabe der Stadt an die KVB für den Betrieb ab dem 1. Januar 2020 rechtens war und vertritt die Ansicht, dass es stattdessen eine europaweite Ausschreibung hätte geben müssen.

Eine rechtliche Prüfung der Stadt hatte hingegen ergeben, dass sich eine Direktvergabe von privaten Anbietern juristisch nicht infrage stellen lasse. Das europäische Recht schreibt vor, dass die zuständige Behörde – also die Stadt – die Kontrolle über den internen Betreiber – die KVB – ausüben muss, ähnlich wie bei einem Amt. Das ist laut der Prüfung der Fall.

Entscheidung wohl im Februar

Auch die Vergabekammer hatte im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Direktvergabe des Kölner Stadtverkehrs an die KVB wirksam erfolgt sei und einen Nachprüfungsauftrag des privaten Busunternehmens aus formalen Gründen zurückgewiesen. Der Busunternehmer, der selbst öffentliche Buslinien in Köln betreiben will, wandte sich daraufhin an das OLG Düsseldorf, um die Entscheidung dort überprüfen zu lassen. Eine Entscheidung wird frühestens Mitte Februar 2020 erwartet.

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Um auch für den theoretischen Fall einer Niederlage einen unterbrechungsfreien Nahverkehr und dessen Finanzierung sicherzustellen, hat die Verwaltung jetzt vorsorglich eine Beschlussvorlage in den Stadtrat eingebracht. Der Beschluss würde die Verwaltung in die Lage versetzen, die notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug zu ergreifen, so dass der Betrieb des Bus- und Bahnverkehrs ab dem 1. Januar 2020 in jedem Fall unterbrechungsfrei gewährleistet wäre.

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