Mehrere hundert Menschen wollen Ende Juni in Köln-Chorweiler gegen die AfD demonstrieren.
Bürgerzentrum ChorweilerDemos gegen neue AfD-Versammlung in Köln angemeldet

Die Polizei sichert im Januar 2025 den Versammlungsort während einer Demonstration gegen den AFD-Kreisparteitag im Bürgerzentrum Chorweiler.
Copyright: Thilo Schmülgen
Wenn sich Parteimitglieder der AfD am 29. Juni (Sonntag) im Bürgerzentrum Chorweiler zu einer Versammlung treffen, müssen sie mit lautstarken Protesten rechnen. Eine Privatperson habe eine Kundgebung auf dem Pariser Platz angemeldet, bestätigt ein Polizeisprecher auf Anfrage. Das antifaschistische Bündnis „Köln gegen Rechts“ bewirbt diese Demo im Internet und auf Social Media.
Laut Polizei sind 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Unter dem Motto „No AfD – Chorweiler bleibt bunt und sozial“ wollen sie sich zwischen 9 und 14 Uhr auf dem Pariser Platz treffen. Derselbe Anmelder habe von 9 Uhr bis 10.15 Uhr zudem unter dem Motto „Kein Fußbreit für Faschisten“ einen Fußmarsch bei der Polizei angekündigt, der auf dem Liverpooler Platz starten soll. Hierzu werden 60 Teilnehmer erwartet.
Köln: Polizei bestätigt zwei Gegenkundgebungen
Wie der Polizeisprecher weiter mitteilte, seien beide Demos noch nicht „kooperiert“. Das bedeutet: Die Polizei hat mit dem Anmelder noch nicht über mögliche Auflagen für die geplanten Versammlungen gesprochen.
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Wer genau sich an dem Sonntag angeblich im Bürgerzentrum trifft und zu welchem Zweck, das ist noch unklar. Ein Kölner AfD-Sprecher wollte sich dazu auf Anfrage dieser Zeitung am Montag „aktuell nicht äußern“.
In ihrem Demo-Aufruf kritisiert „Köln gegen Rechts“ die Stadt Köln: „Wieder einmal bekommen die Rechtsextremen städtische Räume für ihre rechten Hassveranstaltungen zur Verfügung gestellt.“ Anscheinend reiche der Stadt „nicht einmal“ die kürzlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erfolgte Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ aus, um die „Extremismusklausel“ anzuwenden, die der Stadtrat beschlossen hatte. Darin steht, dass Mietern eine Nutzung der Räume für die Verbreitung von extremistischen, antidemokratischen Inhalten verboten ist – mit der Einschränkung: „Ob Personen oder Organisationen als extremistisch im Rechtssinne einzustufen sind, bedarf einer einzelfallbezogenen Auswertung.“
Was die aktuelle Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ betrifft, verweist ein Stadtsprecher auf die rechtliche Einordnung der Stadtverwaltung dazu. Demnach habe die Einschätzung des BfV keine Auswirkungen auf die Rechtsgrundlagen für die Entscheidungspraxis der öffentlichen Verwaltung. Außerdem habe das BfV seine Einstufung vorläufig ausgesetzt bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über eine Beschwerde der AfD.
Die Stadt Köln hatte durch Widmung entschieden, Schulräume sowie Räume in Bürgerhäusern und Bürgerzentren für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, die parteipolitischen Zwecken dienen. „Sofern öffentliche Räume für die Nutzung durch Parteien gewidmet sind, haben alle Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung.“ Die Stadt Köln sei verpflichtet, alle Parteien gleichzubehandeln, solange sie nicht verboten sind.