Impfpflicht in EinrichtungenStadt Köln rechnet mit 15.000 ungeimpften Pflegekräften

Lesezeit 2 Minuten
Pflegekräfte Notaufnahem

Die Pfleger behandeln einen schwer verletzten Patienten (Symbolbild).

Köln – Am 16. März tritt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft. Bis dahin müssen Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und anderen Stellen, die mit schutzbedürftigen Menschen arbeiten, ihre Corona-Impfung nachgewiesen haben. Die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter der Kommunen müssen das kontrollieren. Die Stadt Köln rechnet mit tausenden Überprüfungen und spricht von einer „sehr großen Herausforderung“. Die Vorbereitungen in der Stadtverwaltung laufen indes offenbar eher gemächlich an. Dort wartet man auf Anweisungen des zuständigen Ministeriums.

„Die Stadt schätzt, dass es etwa 15.000 ungeimpfte Beschäftigte in Kölner Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gibt“, sagt die Verwaltung auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Diese Zahl hat die Stadt auf Grundlage der vom Robert-Koch-Institut ermittelten Impfquote im Kölner Pflegesektor von derzeit 81 Prozent errechnet.

Dabei geht die Verwaltung von mehr als 70.000 Beschäftigten in diesem Bereich aus. Das Gesundheitsamt rechnet mit einer erheblichen Belastung bei der Kontrolle der Impfpflicht. „Angesichts der großen Zahl der möglichen Ungeimpften, würden die Überprüfungen das Gesundheitsamt vor eine sehr große Herausforderung stellen, für die weiteres Personal benötigt würde“, teilt die Stadt mit.

Stadt wartet auf Anweisung des Ministeriums

Trotz dieser großen Aufgabe, will die Verwaltung offenbar erst einmal auf Instruktionen von höherer Stelle warten. Auf die Frage, wie weit die Vorbereitungen gediehen sind, heißt es: „Das Kölner Gesundheitsamt hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales um Vorgaben gebeten, so dass es eine einheitliche Vorgehensweise gibt.“

Das gilt auch für ein mögliches Beschäftigungsverbot von Ungeimpften, für das das „das Gesundheitsamt von Bund und Land ebenfalls eine einheitliche Regelung“ erwarte. Dasselbe entgegnet die Verwaltung auch den Pflegeeinrichtungen. „Einrichtungen, die sich beim Gesundheitsamt melden, werden darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsamt auf Vorgaben von Bund und Land wartet und diesen nicht vorgreift“, heißt es knapp.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Bundestag hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte im vorigen Dezember beschlossen. Bis zum 16. März müssen die Beschäftigten ihre Impfung nachweisen, wenn sie in den Einrichtungen weiterarbeiten wollen. Ungeimpfte Pflegekräfte dürfen die Einrichtungen nicht mehr betreten, zudem müssen ihnen die Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen. Auch den Einrichtungen drohen Strafen, wenn sie Ungeimpfte weiter arbeiten lassen.

KStA abonnieren